Teublitz erhält IT-Sicherheitssiegel
Teublitz. Die Stadt erhält das Siegel für "Kommunale IT-Sicherheit" Version 3.0, das den Basisschutz ihrer IT-Systeme bestätigt. Es verdeutlicht Teublitz' Engagement für Informationssicherheit und den Schutz sensibler Daten.
Die Stadt Teublitz hat einen wichtigen Schritt zum Schutz ihrer digitalen Infrastruktur gemacht. Sie wurde mit dem Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ in der neuesten Version 3.0 des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ausgezeichnet. Dieses Siegel ist ein Nachweis dafür, dass Teublitz die Sicherheit ihrer Informationstechnologie ernst nimmt und entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen hat.
Engagement für IT-Sicherheit
Das bayerische E-Government-Gesetz verlangt von den Kommunen, Konzepte zur Informationssicherheit einzuführen. Damit werden die Grundwerte der IT-Sicherheit – Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit – gestärkt. Das Seal 3.0 spiegelt die neuesten Anforderungen wider und zeigt, dass Teublitz auf dem aktuellen Stand der Technik ist. Erster Bürgermeister Thomas Beer, der IT-Beauftragte Thomas Grundstein und Stefan Michl, der Informationssicherheitsbeauftragte von Itago, haben das Siegel entgegengenommen. Sie haben sich intensiv mit den Sicherheitsanforderungen beschäftigt und die notwendigen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt.
Zentrale Bereiche der IT-Sicherheit abgedeckt
Die Verleihung des Siegels bestätigt, dass Teublitz umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen implementiert hat. Dazu zählen Backup-Strategien, Netzwerk- und Serverabsicherung, Berechtigungsmanagement und die Abwehr von Schadsoftware. Das Siegel dient auch als deutliches Signal, dass die Stadt ihre IT-Systeme und die sensiblen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger effektiv schützt.
Gültigkeit und Erneuerung
Mit einer Gültigkeit von zwei Jahren kann das Siegel nach Ablauf erneuert werden. Die Überprüfung basiert auf einem umfangreichen Fragebogen, den die Kommunen ausfüllen und einreichen müssen. Die Version 3.0 des Siegels erleichtert es vor allem kleinen und mittleren Kommunen, den gesetzeskonformen Basisschutz ihrer IT-Systeme nachzuweisen.
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