Südost-Link: Jetzt rücken die Archäologen an

Nordoberpfalz. Ab März werden sogenannte Verdachtsflächen im Trassenkorridor nach archäologischen Befunden und historischen Rückständen untersucht.

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Bevor die Erdkabel verlegt werden, wird der der Boden nach möglichen archäologischen Funden untersucht. Foto: Tennet

Im Rahmen der Planungen zur Erdkabelleitung Südost-Link führt der Übertragungsnetzbetreiber TenneT ab März 2023 vorbereitende archäologische Arbeiten (VAA) entlang der Entwurfsplanung durch. Im Zuge der sogenannten VAA wird der Boden von zuvor definierten Verdachtsflächen im Trassenkorridor nach archäologischen Befunden und historischen Rückständen untersucht. Betroffen davon sind die Gemeinden Konnersreuth, Leonberg, Bärnau, Plößberg und Leuchtenberg sowie die Städte Mitterteich, Tirschenreuth und Weiden.

Untersuchung ist ein Muss

Bei allen Bauprojekten in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe, muss der Boden nach archäologischen Befunden, also den historischen Hinterlassenschaften der Vorgänger-Generationen, wie beispielsweise Spuren von ehemaligen Besiedlungen, untersucht werden. In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) haben TenneT und die zuständigen Fachplaner Flächen im Bereich des möglichen Trassenverlaufs von SuedOstLink definiert, auf denen – nach Erkenntnissen aus Voruntersuchungen – mit hoher Wahrscheinlichkeit archäologische Befunde zu erwarten sind.

Oberboden wird vorsichtig abgetragen

Im Zuge der Arbeiten wird zunächst der Oberboden im Bereich der Verdachtsflächen sorgfältig abgetragen und anschließend die darunter liegenden Schichten nach archäologischen Befunden abgesucht. Treten Funde auf, wird die Grabung gestoppt und der freigelegte Teil gesichert, dokumentiert und an das BLfD als zuständige Behörde übergeben. TenneT entschädigt auftretende Flurschäden in voller Höhe. Ebenso erhalten Eigentümer und Pächter für etwaige Wirtschaftserschwernisse, entstehende Umwege oder benötigte Behelfsmaßnahmen eine Erstattung.

Temporär nicht bewirtschaftbare Restflächen, die durch die Arbeiten nicht erreichbar oder für die vorhandene Technik zu klein sind, werden einvernehmlich von TenneT und den Nutzungsberechtigten betriebsindividuell ermittelt und der Ertrags- und Nutzungsausfall entschädigt. Sofern über die Entschädigung mit TenneT keine Einigung erzielt werden kann, steht es dem Betroffenen frei, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen.

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