Netto-Markt in Altenstadt zieht um: Anwohner befürchtet Lärm

Altenstadt/WN. Der Bebauungsplan "Karl-Hofbauer-Straße" hat die erste Hürde genommen. Das Gelände auf dem alten Sägewerk wird in erster Linie für einen neuen Netto-Markt entwickelt. Besonders ein Anwohner fürchtet mehr Verkehr und Lärm.

Direkt neben dem Netto liegt das alte Sägewerk an der Karl-Hofbauer-Straße. Dort soll das neue Sonder- und Mischgebiet entstehen. Bild: Beate Luber
Direkt neben dem Netto liegt das alte Sägewerk an der Karl-Hofbauer-Straße. Dort soll das neue Sonder- und Mischgebiet entstehen. Bild: Beate Luber
Auf dem Grundstück des ehemaligen Sägewerks soll das neue Misch- und Sondergebiet entstehen. Bild: Beate Luber
Auf dem Grundstück des ehemaligen Sägewerks soll das neue Misch- und Sondergebiet entstehen. Bild: Beate Luber
Das alte Sägewerk gegenüber der Jet-Tankstelle in Altenstadt. Bild: Beate Luber
Das alte Sägewerk gegenüber der Jet-Tankstelle in Altenstadt. Bild: Beate Luber
Bild: Beate Luber
Bild: Beate Luber
Bild: Beate Luber

Auf dem Grundstück des ehemaligen Sägewerks in Altenstadt soll ein neues Misch- und Sondergebiet entstehen. Das künftige Mischgebiet dominiert ein neuer Netto-Markt, der nur ein paar Meter weiter zieht. Die verbleibende Fläche ist für verdichtetes Bauen vorgesehen, etwa Mietwohnungen in Geschossbauweise.

Aus der Bürgerschaft kommt nach der ersten öffentlichen Auslegung der „Bebauungsplans Karl-Hofbauer-Straße” eine einzige Stellungnahme, diese aber ist seitenlang, verfasst von einem Bewohner der Karl-Hofbauer-Straße. Das sind die wichtigsten Fragen:

Wie wird sich der Verkehr entwickeln?

Dem Anwohner geht es vor allem um die Verkehrssituation in seiner Straße, aber auch die in der Hauptstraße, und es geht ihm um Lärm und Gerüche. Er kritisiert, dass dem Verkehrskonzept zur Erschließung des Gebietes Verkehrszählungen aus dem Jahr 2012 zugrunde liegen; der Verkehr in der Karl-Hofbauer-Straße habe in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen.

Die Bayreuther RSP Architektur + Stadtplanung GmbH verweist in ihrer Erwiderung darauf, dass man mit den großzügig ausgelegten Prognosen aus der zehn Jahre alten Zählung „weit auf der sicheren Seite liege“. Der Gemeinderat beschließt dennoch eine neue Verkehrszählung und ein aktualisiertes Verkehrsgutachten.

Gemeinderat schreibt Lärmpegel explizit fest

Sorge bereiten dem Anwohner auch die Kühlanlagen des neuen Marktes, die an der Ostfassade vorgesehen sind und damit in Richtung der etwa acht Meter entfernten bestehenden Bebauung zeigen. Da die Kühlaggregate rund um die Uhr in Betrieb seien, könne es zu einer Lärmbelästigung kommen, die zwar vielleicht die Grenzwerte nicht überschreite, aber dennoch so störend sei, dass sie auf Dauer die Nachbarschaft belaste.

Der Gemeinderat beschließt in seiner Stellungnahme dazu ein explizites Festschreiben der Grenzwerte; auch dürfen die Geräusche der Anlagen außerhalb des Gebäudes keine sogenannte Tonhaltigkeit haben, das heißt, einzelne Töne dürfen nicht deutlich wahrnehmbar sein.

Back-Shop backt nicht, sondern erwärmt nur

Der Schwadenabzug des Backshops soll auf die Westseite verlegt werden, verlangt der Anwohner, damit die Nachbarn nicht durch Gerüche belästigt werden. Dieser Schwadenabzug, der überschüssige Luftfeuchte aus einem Backofen leitet, ist allerdings nicht genehmigungspflichtig. Darauf beruft sich der Gemeinderat. Außerdem werde in dem Shop nicht gebacken, sondern nur Vorgefertigtes erwärmt, und der Abzug erfolge über das Dach, eventuelle Gerüche würden durch die Umgebungsluft verdünnt.

Weitere Themen: Wasserkraft und Bauanträge

Sein Einvernehmen erteilt der Gemeinderat folgenden Bauanträgen: Anbau einer Garage an das Wohnhaus, Meerbodenreuth 22a; Wiederinbetriebnahme der Stau- und Triebwerksanlage Eckstein an der Waldnaab, Errichtung des Hochbaus der Triebwerksanlage; Anbringen von Werbetafeln am Gebäude in der Hauptstraße 42. Die Inbetriebnahme der Stauanlage und damit die erneute Nutzung von Wasserkraft bezeichnet der Bürgermeister als „sehr begrüßenswert“. Die Werbeschilder in der Hauptstraße müssen den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprechen.

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1 Kommentare

Berni - 14.04.2022

Anton-hofreiter-Straße? Soweit kommts noch