Pfleger in Haft: Heimtückemord im Seniorenheim?

Regensburg. Seit heute Vormittag sind eine Pflegerin und ein Pfleger eines Seniorenheims in Furth im Wald in Untersuchungshaft. Ihnen wird die Tötung einer Heimbewohnerin (93) mit Morphium zur Last gelegt.

Die Grundlagen der heutigen Medizinethik stammen aus dem Nürnberger Kodex. Symbolbild: pixabay

Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ermitteln wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes gegen zwei Mitarbeiter einer Altenpflegeeinrichtung in Furth im Wald.

Einer Pflegerin (54) wird zur Last gelegt, am Morgen des Nikolaustags einer 93-jährigen Heimbewohnerin ohne deren Einwilligung eine potenziell tödliche Dosis Morphium verabreicht zu haben. „Die Geschädigte verstarb binnen weniger Stunden nach der Medikamentengabe“, informiert Thomas Rauscher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg. Dem Mitbeschuldigten (38) wird vorgeworfen, die Kollegin dazu angestiftet zu haben.

Das Amtsgericht Regensburg hat am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Es besteht der dringende Tatverdacht des versuchten heimtückischen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Obduktion weist Morphium nach

Die Ermittlungen gehen auf die Aussage einer Zeugin zurück. Am Montag, 18. Dezember, durchsuchte die Kripo Regensburg vier Objekte (die Pflegeeinrichtung und Wohnungen) im Raum Furth im Wald. Zwischenzeitlich ist eine Obduktion des Leichnams und eine chemisch-toxikologische Untersuchung durchgeführt worden. Das Ergebnis untermauere die Angaben der Zeugin: Im Blut wurde eine potenziell tödliche Dosis Morphium nachgewiesen.

Der Rechtsmediziner kommt laut Rauscher zumindest derzeit zu dem Ergebnis, dass sich ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Morphium und dem Tod nicht sicher nachweisen lässt. Der Gesundheitszustand der alten Dame war zu stark angegriffen. Aus diesem Grund laute der Tatvorwurf derzeit auf versuchten Mord.

Den Ermittlungsbehörden liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise auf einen etwaigen Sterbewunsch der Geschädigten vor. Auch befand sich die 93-Jährige „nicht im Sterbeprozess“, so Rauscher. Die beiden Frauen haben bisher nichts zur Sache ausgesagt. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.

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