Vier Haftbefehle und ein “dicker Fisch”

Waidhaus. In den vergangenen fünf Tagen konnten die Beamten der Bundespolizeiinspektion erneut fünf gesuchte Straftäter aus dem Verkehr ziehen. Darunter war auch ein „professioneller Räuber“. Für zwei der per Haftbefehl gesuchten Männer endete die Reise in der Justizvollzugsanstalt.

Foto: Bundespolizei

Ein „dicker Fisch“ ging den Beamten bereits am Donnerstag ins Netz. Das Amtsgericht Köln erließ gegen den Mann (30) wegen Fluchtgefahr einen Untersuchungshaftbefehl. Das Gericht sah ihn als dringend tatverdächtig an, in elf Fällen in der fortgesetzten Begehung von Raub und Diebstahl in einer Bande mitgewirkt zu haben. Dabei soll er Kupfer, Blei, Stromkabel, Arbeitsmaschinen und 77 Reifen-Komplettsätze im Wert von rund 370.000 Euro gestohlen haben. Er wurde noch vor Ort festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt.

Weitere Straftäter gingen ins Netz

Am Samstag haben die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus gleich drei gesuchte Straftäter geschnappt. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte das Amtsgericht Wuppertal im Januar 2018 einen Mann (35) zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

Nur kurze Zeit später war es ein 36-Jähriger, der im Fahndungsnetz an der A6 hängen blieb. Beamte der Bundespolizei hatten ihn im März 2022 mit einem verbotenen Springmesser erwischt und erstatteten Strafanzeige. Das Amtsgericht Weiden verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro. Da er seine Justizschulden bisher nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Weiden Haftbefehl. Er zückte bereitwillig seine Geldbörse und bezahlte. Der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe konnte er somit entgehen und weiterreisen.
Ein weiterer Mann (44) bezahlte seine Justizschulden in Höhe von 2000 Euro und verblieb deswegen auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte ihn im September 2022 wegen Straßenverkehrsgefährdung zu der Geldstrafe. Der daraus resultierende Haftbefehl kann nun ad acta gelegt werden.

Ersatzfreiheitsstrafe entgangen

In der Nacht auf Dienstag erwischten die Beamten einen weiteren Verkehrssünder. Der 35-Jährige hatte Justizschulden in Höhe von 700 Euro zu begleichen. Das Amtsgericht Bad Kissingen verurteilte ihn im Juli 2023 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe konnte der 35-Jährige jedoch entgehen. Er bezahlte seien Justizschulden und durfte weiterreisen.

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