Peter Möbius neuer Leiter der JVA Amberg und Weiden

Weiden/Amberg. Peter Möbius ist seit März neuer Leiter der Justizvollzugsanstalten Amberg und Weiden. Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback vollzog bei einem offiziellen Festakt den Amtswechsel an der Spitze der Strafvollzugseinrichtungen.

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Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback (Zweiter von links) verabschiedete den bisherigen Anstaltsleiter Kurt Rammelt und führte Nachfolger Peter Möbius in das neue Spitzenamt ein. Bild: JVA Amberg Weiden

Peter Möbius begann am 1. November 1982 seinen Dienst in der Justizvollzugsanstalt München, bevor er im September 1984 an die Justizvollzugsanstalt Kaisheim versetzt wurde. Ab November 1987 wechselte er als Lehrkraft an die Bayerische Justizvollzugsschule in Straubing. Nächste Station war ab März 1991 die Justizvollzugsanstalt Amberg, wo er die Stelle des stellvertretenden Anstaltsleiter ausübte.

Möbius kenne die Anstalt damit in- und auswendig, sagte Justizminister Bausback in seiner Rede.

“Ich bin mir sicher, dass Sie nicht zuletzt aufgrund Ihrer Persönlichkeit, hohen Fachkompetenz und Einsatzfreude sowie Ihrer bisherigen beruflichen Leistungen diese neue verantwortungsvolle Funktion erfolgreich ausfüllen werden. Prof. Dr. Winfried Bausback

Für den bisherigen Anstaltsleiter Kurt Rammelt stand gleichzeitig die Verabschiedung auf dem Programm. Der 65-Jährige trat Ende Februar in den Ruhestand. Sein Amt habe er in hervorragender Weise ausgefüllt, anerkannte Bausback. “Die von Ihnen gezeigte Selbständigkeit als Führungskraft, Ihre Vielseitigkeit sowie Ihr ausgeprägtes Organisationstalent prädestinierten Sie von Anfang an für die Leitung einer Justizvollzugsanstalt”, so der oberste Dienstherr aus dem Justizministerium.

Verantwortungsbewusste Vollstreckung von Freiheitsstrafen

Prof. Dr. Bausback bedankte sich auch bei den Bediensteten im Justizvollzugsdienst. Die Bürger vor Kriminalität zu schützen sei Kernaufgabe des Staates. “Hierzu leistet der bayerische Justizvollzug durch die sichere Unterbringung und Resozialisierung von Straftätern einen unverzichtbaren Beitrag.” Die Sicherheit der Bürger hänge entscheidend von der verantwortungsbewussten Vollstreckung der von Gerichten verhängten Freiheitsstrafen ab.

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