Drogen im Porsche Panamera: Waidhauser Zöllner überführen Schmuggler

Waidhaus. Zöllner hatten am alten Grenzübergang Waidhaus den richtigen Riecher. Sie zogen einen Porsche Panamera aus dem Verkehr, in dem sich neben Drogen aller Art auch Bargeld in Höhe von 15.000 Euro befand.

Die sichergestellten Drogen. Foto: Zoll

Vor wenigen Tagen zogen Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus ein Luxusfahrzeug mit südosteuropäischer Zulassung aus dem Verkehr, teilt am Mittwoch das Hauptzollamt Regensburg mit. Der Fahrer wollte über den ehemaligen Grenzübergang bei Waidhaus nach Deutschland einreisen.

Der usbekische Fahrer (41) gab auf Nachfrage an, keine verbotenen Gegenstände, wie Waffen oder Betäubungsmittel, dabeizuhaben. Er führe lediglich etwa 12.000 Euro in bar mit sich. Allerdings ließen sich die erfahrenen Zöllner von dieser Aussage nicht täuschen und nahmen das Fahrzeug genauer unter die Lupe.

Unter dem Fahrersitz wurde eine Tüte mit einer weißen Box, zwei eierförmige Kondome mit Kokain und eine Dose mit Marihuana aufgefunden. In der weißen Box befanden sich weitere Tüten mit Kokain, Amphetamin, MDMA und Marihuana sowie eine Plastikkarte als Konsumutensil. Insgesamt wurden rund 92 Gramm Kokain, 14 Gramm MDMA, 0,8 Gramm Amphetamin und 3 Gramm Marihuana gefunden.

Dollar, Euro und Kronen

Zudem befand sich Bargeld in Höhe von 4700 US-Dollar, 10.560 Euro und 4500 tschechischer Kronen im Auto. Die Kontrollbeamten stellten die Drogen und das Geld sicher. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs (Steuerdelikt) in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Die weiteren Ermittlungen erfolgten durch das Zollfahndungsamt München, Dienstort Weiden. Bis zur Vorführung vor dem Haftrichter am nächsten Tag wurde der Beschuldigte bei der Bundespolizei Waidhaus am Dienstort Weiden untergebracht.

Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Weiden befindet sich der Beschuldigte derzeit, sowohl wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als auch wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, in einer bayrischen Justizvollzuganstalt in Untersuchungshaft.

Das gefundene Bargeld. Foto: Zoll

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