Gefängnis statt Paris: Bundespolizei Waidhaus lässt Handschellen klicken

Waidhaus. Die Reise nach Paris endete für einen Busreisenden in der Justizvollzugsanstalt in Weiden. Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus erwischten den per Haftbefehl gesuchten Straftäter am Dienstag bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus.

Symbolbild von der Kontrollstelle auf einem Parkplatz der A6 bei Waidhaus. Foto: Bundespolizei

Der 40-jährige Insasse eines Fernreisebusses wird seine geplante Ankunft in Paris wohl um mehrere Tage verschieben müssen. Da er offene Justizschulden nicht beglichen hatte, landete er auf der Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft Dortmund, die gegen ihn einen Haftbefehl ausstellte. Das Amtsgericht Lünen verurteilte ihn bereits im Juli 2017 wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro.

Beamte der Bundespolizei Waidhaus kontrollierten den Fernreisenden bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus und vollstreckten den Haftbefehl. Da er seine offene Justizrechnung nicht begleichen konnte, muss er nun die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.

Beweiserhebliche Daten gefälscht

Auch ein 48-Jähriger wurde am Montagvormittag zur Kasse gebeten. Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Waidhauser Zolls kontrollierten den Lkw-Fahrer an der A6 in Waidhaus, stellten dabei ein Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Augsburg fest und übergaben den gesuchten Straftäter der Bundespolizei. Wegen der Fälschung von beweiserheblichen Daten verurteilte ihn das Amtsgericht Augsburg im April 2022 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro.

Die fehlende Zahlungsmoral des 48-Jährigen verschaffte ihm einen Haftbefehl, der jetzt durch Beamte der Bundespolizei Waidhaus vollstreckt wurde. Da er dieses Mal bereitwillig seine Justizschulden bezahlt hatte, konnte er auf freiem Fuß bleiben und weiterreisen.

Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung

Auch die Zahlungsmoral eines weiteren Mannes ließ in der Vergangenheit zu wünschen übrig. Er war wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt worden, hat die Schulden aber nie beglichen. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt schrieb ihn daher zur Festnahme mit Haftbefehl aus. Nach seiner Festnahme durch Bundespolizisten nahe Waidhaus blätterte der 30-Jährige die Strafe inklusive 86 Euro Kosten hin und ersparte sich 35 Tage Knast.

Ebenfalls weiterreisen durfte ein 57-Jähriger, den die Bundespolizei im Fernreisebus von Prag nach London kontrollierte. Dabei stießen sie auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden. Der Businsasse hatte sich wegen Urkundenfälschung eine Geldstrafe von 700 Euro eingehandelt, jedoch nie bezahlt. Nach seiner Festnahme durch Bundespolizisten in der Kontrollstelle an der A6 besann er sich eines Besseren. Er beglich seine Schulden, der Haftbefehl wurde gelöscht und er musste nicht 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.

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