Stille Feiertage in Weiden

Allerheiligen Friedhof

Weiden. An bestimmten Feiertagen soll getrauert und der Toten gedacht werden. An diesen Feiertagen ist zum Beispiel das Tanzen nicht erlaubt. Auch in Weiden ist das so. 

Diese Feiertage – Allerheiligen (01.November), Volkstrauertag (15.November). Buß- und Bettag (18.November) und Totensonntag (22.Novemberg) – genießen einen besonderen Schutz. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten. Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen nicht erlaubt.

An diesen „stillen Tagen“ ist der Betrieb von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen (Wettbüros), Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten nicht gestattet. Musik in Diskotheken, öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Darbietungen in Nachtlokalen sind unzulässig.

Diese Regeln sollen dafür sorgen, dass der ernste Charakter dieser Feiertage auch beachtet und respektiert wird.

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