Viel Arbeit für die Bundespolizei Waidhaus: Waffen, Drogen und ein gelöschter Haftbefehl

Waidhaus. Die Fahnder der Bundespolizeiinspektion hatten am Montag wieder alle Hände voll zu tun. So beschlagnahmten sie Waffen und Munition, entdeckten Drogen und vollstreckten einen Haftbefehl.

Schreckschusswaffen wie diese sehen echten Pistolen zum Verwechseln ähnlich. Symbolfoto: Bundespolizei Waidhaus

Ein deutscher Staatsangehöriger hatte unter dem Beifahrersitz seines Fahrzeugs einen Waffenkoffer versteckt. Darin befanden sich eine Schreckschusspistole ohne Prüfkennzeichen und 21 erlaubnisfreie Patronen. Darüber hinaus lag in der Mittelkonsole eine Blechdose mit 120 Schuss erlaubnispflichtiger Munition. Die Fahnder beschlagnahmten die Pistole und die 120 Patronen und zeigten den Mann wegen Verstößen gegen das Waffengesetz an.

Rauschgift und Waffen

Bundespolizisten beschlagnahmten am Parkplatz Ulrichsberg Nord an der A 6 2,5 Gramm Marihuana bei einem Polen (28). Ein 34-jähriger Slowake musste zwei Stunden später am gleichen Ort ein knappes Gramm Marihuana abgeben. Es folgten Strafanzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) und die Übergabe der Fälle an die zuständige Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Waidhauser Zolls.

Weitere zwei Stunden später fanden die Beamten ebenfalls auf dem Parkplatz Ulrichsberg im Fahrzeug eines Ungarn einen verbotenen Schlagring und zwei Joints. Der 25-Jährige wurde wegen Delikten nach dem BtmG und dem Waffengesetz angezeigt.

Haftbefehl gelöscht – Schulden bezahlt

Zwei Polen im Alter von 37 und 40 Jahren wurden in den späten Abendstunden von einer Zivilstreife der Waidhauser Bundespolizei bei Pleystein mit mehreren Druckverschluss-Tütchen ertappt, die insgesamt 22 Gramm Marihuana und knapp zehn Gramm Amphetamin enthielten. Der Fall wurde an die KEV Waidhaus übergeben.

An der Anschlussstelle Pleystein ging den Fahndern ein Pole ins Netz, den die Staatsanwaltschaft Lübeck mit Haftbefehl suchte. Der Mann war zu knapp 1000 Euro Bußgeld wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden und hatte die Strafe nicht bezahlt. Angesichts der polizeilichen Präsenz wuchs seine Zahlungsmoral deutlich. Er beglich seine Schulden und durfte die Dienststelle als freier Mann verlassen.

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