Weitergabe von Daten an Bundesamt für Wehrverwaltung

Weiden. Auch, wenn es keine allgemeine Wehrpflicht mehr gibt, werden Daten von Volljährigen an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergeleitet, um über den freiwilligen Wehrdienst informieren zu können. Wer das nicht möchte kann bei der Stadt Widerspruch einlegen. 

Seit 1. Juli 2011 gibt es keine allgemeine Wehrpflicht mehr. Dafür wurde ein freiwilliger Wehrdienst ins Leben gerufen. Frauen und Männer, können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familiename, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

Schriftlich oder mündlich Widerspruch einlegen

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Dafür brauchen sie keine Begründung und müssen auch keine Voraussetzungen erfüllen. Ein Widerspruch kann mündlich oder schriftlich bei der Stadt Weiden (Meldebehörde, Dr.-Pfleger-Str. 15) eingelegt werden.

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Ein passendes Formular ist auch im Rathaus-Serviceportal unter www.weiden.de im Menüpunkt „Rathaus-Online“, „Widerspruchsrechte für Meldedaten – Übermittlungssperre“ enthalten. Das Formular muss ausgedruckt und mit Unterschrift versehen der Meldebehörde der Stadt Weiden(Dr.-Pfleger-Str. 15) übersandt werden.

Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann einen Widerspruch auch durch formlose schriftliche Mitteilung einreichen oder persönlich vorsprechen. Telefonische Anträge sind jedoch nicht zulässig. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.

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