Saisonales Kurzarbeitergeld sichert Beschäftigung im Winter

Weiden. Saisonales Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen können gezahlt werden, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse, wegen eines saisonbedingten Auftragsmangels oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht gearbeitet werden kann. Anspruchsberechtigt sind Betriebe des Baugewerbes, des Garten- und Landschaftsbaus, des Dachdeckerhandwerks sowie des Gerüstbaus.

Die sogenannte Schlechtwetterzeit beginnt im Dezember und endet im März. Für Betriebe des Gerüstbaus kann Saison-Kurzarbeitergeld bereits ab November gewährt werden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem ausgefallenen Nettoentgelt. Den Arbeitgebern werden zudem als ergänzende Leistung die Beiträge zur Sozialversicherung teilweise erstattet. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Betriebe des Gerüstbaus.

Thomas Würdinger, Vorsitzende/r der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Weiden, erklärt: „Mit Hilfe des Saison-Kurzarbeitergeldes können Entlassungen in den Wintermonaten vermieden werden. Diese Fördermöglichkeit nutzen immer mehr Arbeitgeber in der nördlichen Oberpfalz und ermöglichen damit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in witterungsabhängigen Branchen eine ganzjährige Beschäftigung. Allerdings gibt es immer noch Unternehmen, die diese Fördermöglichkeit nicht kennen bzw. in Anspruch nehmen und ihre Arbeitnehmer entlassen. Mit intensiven Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten unterstützen die Vermittlungsfachkräfte der Arbeitsagentur arbeitslose Menschen in der Region und helfen bei der Suche nach einer adäquaten Arbeitsstelle.“

Antrag online stellen

Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Der Antrag kann ab 20. November 2017 im Rahmen des digitalen Angebots der BA (eServices) auch online gestellt werden. Die Bescheide sind ebenfalls online verfügbar. Alle Formulare und Merkblätter findet man im hier im Download-Center der Agentur für Arbeit.

Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld beraten Ansprechpartner in jeder Agentur für Arbeit persönlich oder gebührenfrei unter der Hotline 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) oder 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber).

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