Auszeichnung für besondere soziale Leistungen im Landkreis

Neustadt/WN. Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab verleiht alle zwei Jahre einen Sozialpreis für beispielhaftes Handeln im sozialen, außerfamiliären Bereich. Diese Auszeichnung wird besonders für den Einsatz in der Jugendarbeit, der Seniorenarbeit, der Behindertenarbeit, für sozial Schwache und Benachteiligte sowie für Sonderprojekte verliehen. Der Landkreis würdigt damit solche Leistungen, die meistens unbemerkt von der Öffentlichkeit im Dienste des Menschen erbracht werden.

Landratsamt Neustadt WN

Der Sozialpreis wird an Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen vergeben, die im Landkreis Neustadt an der Waldnaab leben beziehungsweise ihren Sitz haben und durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr soziales Handeln Verdienste um das Leben im Landkreis erworben haben. Die Auszeichnung ist mit einem Geldpreis in Höhe von 3.000 € und einer Urkunde verbunden. Der Preis kann auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden.

Vorschlagsberechtigt sind alle im Landkreis wohnenden Personen oder Vereinigungen mit Sitz im Landkreis Neustadt/WN.

Die Vorschläge sind bis spätestens 06. Juni 2016 per Post oder Email einzureichen und auf höchstens zwei Seiten zu begründen:

Landratsamt – SG 24, z.Hd. Frau Christina Braun, Stadtplatz 36, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab oder per E-Mail an CBraun@neustadt.de.

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