Pfefferpistole, Springmesser und drei Haftbefehle – viel los an der Grenzkontrollstelle

Waidhaus. Mit Pfefferpistole und Springmesser im Gepäck erwischten Bundespolizeibeamte am Dienstagvormittag zwei Männer an der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei Waidhaus an der A6.

Foto: Bundespolizei


Die Frage, ob sie verbotene Waffen bei sich führen, verneinten die beiden Autoinsassen anfänglich. Doch die erfahrenen Grenzbeamten durchschauten die Waffenschmuggler und entdeckten eine Pfefferpistole im Handschuhfach und ein Springmesser in der Mittelkonsole des Fahrzeugs.

Auf frischer Tat ertappt, gaben die Beiden den Besitz der in Deutschland verbotenen Gegenstände zu und akzeptierten bereitwillig die Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Gänzlich unbewaffnet konnten sie im Anschluss ihre Reise fortsetzen.

Drei Haftbefehle vollstreckt

Drei gesuchte Straftäter blieben im Fahndungsnetz an der A6 hängen und wurden festgenommen. Die offenen Justizschulden konnten jedoch bezahlt werden und die Gesuchten setzten ihre Reise fort.

Wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilte das Amtsgericht Straubing 2021 einen Mann (54) zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. Diese hatte er bislang nicht bezahlt und bekam als Quittung dafür eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Regensburg mit Haftbefehl. Da er die Justizschulden vor Ort bezahlen konnte, sparte er sich die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe und konnte weiterreisen.

Ein weiterer Mann (27) öffnete an der A6 bereitwillig seine Geldbörse und überließ den Beamten 800 Euro. Die Justizschulden resultierten aus einem Gerichtsverfahren des Amtsgerichts Soest von 2021, die er bisher noch nicht bezahlt hatte. Auch er zahlte und musste die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen nicht antreten.

Zusammenarbeit mit dem Zoll

Mit vereinten Kräften vollstreckten Beamte der KEV Waidhaus (Kontrolleinheit Verkehrswege Zoll) und der Bundespolizei Waidhaus am Dienstag einen dritten Haftbefehl. Beamte des Waidhauser Zolls erwischten einen Mann (52), der als Insasse eines Fernreisebusses in Richtung Tschechien unterwegs war. Er wurde bereits 2020 durch das Amtsgericht Rastatt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 550 Euro verurteilt. Auch er hatte seine Strafe nicht bezahlt und wurde deswegen mit Haftbefehl gesucht. Er wurde den Beamten der Bundespolizei übergeben, die bereitwillig die Justizschulden des Schwarzfahrers entgegennahmen. Einer Weiterreise stand somit nichts mehr im Wege.

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