Saisonales Kurzarbeitergeld – wer kriegt es und wie?

Weiden. Mit dem Saison-Kurzarbeitergeld gibt es eine attraktive und moderne Alternative zu Entlassungen in den Wintermonaten. Dadurch wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch in witterungsabhängigen Branchen eine ganzjährige Beschäftigung ermöglicht.

Baustelle Dach

Saisonales Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen können gezahlt werden, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse, wegen eines saisonbedingten Auftragsmangels oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht gearbeitet werden kann. Anspruchsberechtigt sind Betriebe des Baugewerbes, des Garten- und Landschaftsbaus, des Dachdeckerhandwerks sowie des Gerüstbaus.

Die sogenannte Schlechtwetterzeit beginnt im Dezember und endet im März. Für Betriebe des Gerüstbaus kann Saison-Kurzarbeitergeld bereits ab November gewährt werden.

Witterungsbedingte Entlassungen vermeiden

Thomas Würdinger, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Weiden, erklärt, dass mit Hilfe des Saison-Kurzarbeitergeldes Entlassungen in den Wintermonaten vermieden werden können. Diese Fördermöglichkeit nutzen immer mehr Arbeitgeber in der nördlichen Oberpfalz und ermöglichen damit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in witterungsabhängigen Branchen eine ganzjährige Beschäftigung.

Allerdings gibt es immer noch Unternehmen, die diese Fördermöglichkeit nicht kennen beziehungsweise in Anspruch nehmen und ihre Arbeitnehmer entlassen,

so Würdinger. Mit intensiven Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten unterstützen die Vermittlungsfachkräfte der Arbeitsagentur arbeitslose Menschen in der Region und helfen bei der Suche nach einer adäquaten Arbeitsstelle.

Berufliche Weiterbildung

Die beschäftigungslose Zeit kann zudem zur beruflichen Qualifizierung der Arbeitnehmer genutzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt diese Form der Weiterbildung von Beschäftigten mit dem Programm „WeGebAU“.

Das Kurzarbeitergeld kann im Rahmen des digitalen Angebots der BA (eServices) auch online vom Arbeitgeber beantragt werden.

[box type=”info” style=”rounded”]Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld beraten Ansprechpartner in jeder Agentur für Arbeit persönlich oder gebührenfrei unter der Hotline 0800 4 5555 00 für Arbeitnehmer oder 0800 4 5555 20 für Arbeitgeber.[/box]

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