Sechs Straftäter ins Netz gegangen

Waidhaus. Anlässlich der wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen hatten die Beamten der Bundespolizeiinspektion am Wochenende alle Hände voll zu tun. Sie vollstreckten sechs Haftbefehle bei gesuchte Straftätern.

Symbolbild: Bundespolizei

Am Freitagnachmittag kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen Mann (75) an der A6 in Waidhaus und stellten dabei eine offene Justizrechnung in Höhe von 400 Euro fest. Wegen des Führens eines nicht versicherten Fahrzeugs verurteilte ihn das Amtsgericht Frankfurt am Main zu der Geldstrafe, die er bis dato nicht beglichen hatte. Da er dieses Mal seine Justizschulden bezahlte, löschten die Beamten den aktiven Haftbefehl des Mannes und beließen ihn auf freiem Fuß.

Nur wenige Stunden später erwischten die Beamten einen weiteren mit Haftbefehl gesuchten Straftäter (24). Das Amtsgericht Görlitz erließ im Dezember 2021 gegen ihn Strafbefehl wegen unerlaubter Einreise. Da er seine Justizschulden in Höhe von 600 Euro nicht beglichen hatte, suchte ihn die Staatsanwaltschaft Görlitz nun mit Haftbefehl. Der Moldauer zückte bereitwillig seine Geldbörse und bezahlte seine Schulden bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus.

Wegen Steuerhinterziehung musste sich im Oktober 2022 ein Mann (26) vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten. Der daraus resultierende Haftbefehl in Höhe von 1000 Euro wurde am Samstag in Waidhaus vollstreckt. Er beglich die offenen Justizschulden und konnte somit der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 56 Tagen entgehen.

Drei Erfolge am Sonntag

Am Sonntag konnten die Bundesbeamten gleich drei Fahndungserfolge verzeichnen.
Ein Mann (31) hatte sich der Hauptverhandlung seines Gerichtsverfahrens unentschuldigt entzogen und wurde deshalb vom Amtsgericht Norderstedt mit Haftbefehl gesucht. Er wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert. Er muss sich jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr vor einem Richter verantworten.

Einen weiteren Schwarzfahrer zogen die Beamten nur kurze Zeit später aus dem Verkehr. Bei der Kontrolle eines Mannes (40) spuckte der Fahndungscomputer einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau aus. Da er seiner auferlegten Geldstrafe des Amtsgerichts Passau von März nicht nachkam, setzte die Behörde ihn auf die Fahndungsliste. Bereitwillig bezahlte er seine Justizschulden in Höhe von 1200 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und setzte seine Reise als Beifahrer fort.

Auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth kann nun eine weitere Fahndungsnotierung ad acta legen. Ein Mann (22) bezahlte seien Justizschulden in Höhe von 1200 Euro, die aus einer Verurteilung des Amtsgerichts Nürnberg von Juli 2022 stammten. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen musste er somit nicht antreten und konnte weiterreisen.

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