Treffer im Fahndungscomputer – Schwangere bleibt von Haft verschont

Waidhaus. Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Wochenende bei Kontrollen in Waidhaus drei gesuchte Straftäter erwischt. Sie wurden mittels Haftbefehl gesucht.

Foto: Bundespolizei

Am Freitagnachmittag unterbrachen die Beamten der Bundespolizei die Reise eines 46-jährigen Moldauers. Er war als Insasse eines Fernreisebusses unterwegs von Moldau nach Paris und muss seine Reise nun um mehrere Monate pausieren. Der Fahndungscomputer der Polizeibeamten spuckte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig aus. Der 46-Jährige wurde bereits 2019 wegen Urkundenfälschung durch das Amtsgericht Eilenburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Da er diese bis dato nicht bezahlt hatte, erfolgte die Fahndungsnotiz mittels Haftbefehl. Auch jetzt konnte er nicht bezahlen und fährt jetzt anstatt nach Paris für einen 80-tägigen Aufenthalt in die Justizvollzugsanstalt Weiden.

Schwangere mit Kind (1) und Fahndungsnotiz

Eine weitere Kontrolle am Freitagabend brachte einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen zum Vorschein. Bei der Überprüfung eines Pkws an der A6 bei Waidhaus erwischten die Zivilfahnder die 27-jährige Tschechin. Sie wurde durch das Amtsgericht Nürnberg im November 2022 zu einer Geldstrafe in Höhe von 520 Euro verurteilt. Sie konnte ihre Justizschulden auch dieses Mal nicht bezahlen. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Tagen musste sie dennoch nicht antreten.

Die 27-Jährige war schwanger und in Begleitung ihrer anderthalbjährigen Tochter. Diese Umstände ersparten ihr nach Rücksprache mit der zuständigen Justiz in Weiden den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt. Der Haftbefehl bleibt weiterhin aktiv. Sie konnte die Reise mit ihrer Tochter fortsetzen.

Die nächste Fahndungsnotiz vollstreckten die Fahnder am Samstagmittag bei einer Kontrolle am Autobahnparkplatz Ulrichsberg Nord an der A6 bei Waidhaus. Ein 42-jähriger Rumäne hatte seine Justizschulden nicht bezahlt und wurde deswegen von der Staatsanwaltschaft Aachen mittels Haftbefehl gesucht. Das zugrundeliegende Urteil des Amtsgerichts Düren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Höhe von 1.200 Euro wurde im April 2022 rechtskräftig. Ein Bekannter konnte die Justizschulden des 42-Jährigen bei der Polizei in Wertheim beglichen. Er konnte daher seine Reise, als Beifahrer, fortsetzen.

* Diese Felder sind erforderlich.