Unfallfluchten am laufenden Band: Ein Verletzter und viel Schaden

Weiden. Unfallfluchten am laufenden Band beklagt die Polizei Weiden an diesem Wochenende. Die Bilanz: ein Verletzter, viel Sachschaden und vier Unfallfahrer, die sich aus dem Staub gemacht haben. 

Neben Sachschaden haben die Unfallfahrer in einem Fall sogar einen Verletzten zurück gelassen. Ein Weidener (73) fuhr am Freitag gegen 17.45 Uhr mit seinem Kleinrad die Pfeifferstraße stadteinwärts. An der Kreuzung zur Grillparzerstraße hätte er Vorfahrt gehabt, der Fahrer eines weißen Autos – vermutlich eines Kias – ignorierte das aber. Beim Brems- und Ausweichversuch verlor der 73-Jährige die Kontrolle über sein Krad. Er stürzte und verletzte sich leicht.

Leider konnten weder er noch ein anwesender Passant das Kennzeichen des Autos erkennen. Ob der Fahrer den Unfall bemerkt hat ist nicht bekannt. Hinweise werden von der Polizei Weiden unter Telefonnummer 0961/401-320 erbeten.

Parkrempler oder Wutausbrüche?

Der weiße Ford eines Weideners (29) wurde innerhalb zehn Minuten angefahren: Er parkte sein Auto am Freitag zwischen 17.05 bis 17.15 Uhr in der Bahnhofstraße auf dem Kundenparkplatz der Post. Als er wieder zu seinem Auto zurückkam, war die Heckklappe eingedellt. Der Schaden liegt bei 1.000 Euro. Die Polizei konnte nicht eindeutig klären, ob der Schaden durch den Anstoß mit einem Auto oder doch durch Schläge/ Tritte verursacht wurde.

Auch das Auto einer Angestellten (27) traf es an einem Parkplatz: Sie hatte ihren Ford zwischen 07.45 – 13.00 Uhr auf dem Kunden-/Angestelltenparkplatz in der Moosbürgerstraße geparkt. In diesem Zeitraum hat vermutlich ein anderes Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken die linke Fahrzeugseite des Ford touchiert und einen 20 Zentimeter langen Kratzer, weißen Lack und somit einen Schaden von 700 Euro hinterlassen. Was er nicht hinterlassen hat, waren seine Personalien.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine Weidenerin (22) ihren roten VW am rechten Fahrbahnrand in Bereich Rothenstadt, in einer 30er-Zone geparkt. Ein Unbekannter hat ihren linker Außenspiegel abgefahren, er lag etwa zehn Meter entfernt auf der Straße. Auch hier stellt sich die Frage, ob ein Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug oder eine Sachbeschädigung die Ursache war.

Unfallflucht und ihre Folgen

Unfälle passieren – hiergegen sollte jedes zugelassene Kraftfahrzeug versichert sein. Jeder Unfallbeteiligte ist gesetzlich verpflichtet, seine Personalien zu hinterlassen und/ oder vor Ort zu bleiben, gegebenenfalls ist die Polizei zu verständigen, falls ein anderer Beteiligter nicht vor Ort ist (§ 34 StVO). Für eine sogenannte „Unfallflucht“ sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor (§ 142 StGB). Zudem kann und wird in den meisten Fällen noch ein Fahrverbot oder sogar ein Fahrerlaubnisentzug verhängt.

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