Von der Autobahn ins Gefängnis – drei gesuchte Straftäter verhaftet

Waidhaus. Der Donnerstagabend war ein erfolgreicher Tag für die Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion. Es wurden drei gesuchte Straftäter festgenommen. Sie wurden mit Haftbefehlen gesucht.

Symbolbild: Bundespolizei

Ein junger Mann (19) hatte noch eine Rechnung mit der Staatsanwaltschaft Frankenthal offen. Das Amtsgericht Ludwigshafen verurteilte ihn im Februar wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro. Fahnder des Waidhauser Zolls erwischten ihn bei einer Kontrolle in Waidhaus. Da der Verurteilte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte und sich bisher verborgen hielt, suchte ihn die Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl. Da er seine Justizschulden nicht begleichen konnte, erwartet ihn nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 120 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden.

Hilfe für die Berliner Behörden

Einen weiteren Haftbefehl können die Berliner Justizbehörden ad acta legen. Das Amtsgericht Berlin verurteilte im Juli 2022 einen Mann (38) wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro. Da er seine Justizschulden nicht bezahlt hatte, bekam er als Quittung einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin. Dieser wurde bei einer Kontrolle an der A6 in Waidhaus durch die Bundespolizeibeamten vollstreckt. Der Mann zeigte sich zahlungswillig und sparte sich somit die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Mit 450 Euro weniger im Geldbeutel konnte er seine Reise fortsetzen.

Doppelter Treffer

Bei der nächsten Kontrolle in Waidhaus spuckte der Fahndungscomputer der Beamten gleich zwei Haftbefehle aus. Der Mann (68) war Insasse eines Kleinbusses und wurde in Waidhaus kontrolliert. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte ihn im August 2020 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro. Weitere 1800 Euro Justizschulden muss er wegen einer Verurteilung des Amtsgerichts Passau im Oktober 2020, wegen Verändern von amtlichen Ausweisen bezahlen.

Die Beamten vollstreckten noch vor Ort die Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Nürnberg-Fürth und Passau und brachten den Mann zur Bundespolizei Waidhaus. Da er auch dieses Mal nicht zahlungswillig war, muss er nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 133 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden antreten.

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