Zerstörungswut, Drogenküche, Waffenlager

Weiden. Welche Ausmaße dieser Einsatz annehmen würde, ahnte zunächst keiner der Polizisten. Der Einsatz dauerte aber länger als erwartet. 

Waffen Polizei Weiden

Alles begann damit, dass mehrere Zeugen gestern Nachmittag einen Mann bei der Polizei meldeten, der offenbar in der eigenen Wohnung randaliert und das Mobiliar zerstört. Die Polizisten trafen auch tatsächlich einen Herren (36) an, der deutlich verwirrt wirkte und mehrere Verletzungen am Körper hatte. Die Polizei konnte ihn schnell beruhigen. Es stellte sich heraus, dass sich der 36-Jährige in einer psychischen Ausnahmesituation befand, die in dazu brachte sein gesamtes Mobiliar zu zerstören. Er sollte daraufhin umgehend ärztlicher Hilfe zugeführt werden.

“Doch dann wendete sich das Blatt”, teilt die Polizei Weiden mit. Der Aufenthalt der Ordnungshüter in der Wohnung des 36-Jährigen sollte damit länger dauern, als erwartet: In der Wohnung des Herrn lagen offen mehrere waffenähnliche Gegenstände herum. Hierbei handelte es sich aber nicht um „handelsübliche Waffen“. Offenbar hatte der 36-jährige einen Fable für „Marke Eigenbau“. Als die Beamten die Wohnung näher unter die Lupe nahmen, fanden sie mehrere dieser Waffen und gefährlichen Gegenstände, die allesamt sichergestellt werden mussten. “Experten dürfen nun klären, inwieweit strafbare Handlungen bezüglich der Waffen vorliegen”, so ein Sprecher der Polizei Weiden.

Stieß Polizei auf Drogenküche?

Außerdem fanden die Beamten mehrere Betäubungsmittel und Chemikalien in der Wohnung. “Über die mögliche Verwendung der Chemikalien kann nur spekuliert werden”, so der Polizist weiter. Eine mögliche Variante wäre, dass sie der 36-Jährige nutzte um Betäubungsmittel herzustellen. Auch diese Utensilien stellten die Beamten sicher. “Experten werden auch hier die Stoffe, deren Zusammensetzung und deren strafrechtliche Relevanz prüfen und einordnen”, heißt es vonseiten der Polizei.

Für die Sachbeschädigung an diversem Eigentum (später auch wegen aller anderen möglichen Delikte) wird sich der 36-Jährige demnächst vor dem Staatsanwalt verantworten dürfen. Der 36-Jährige kam daraufhin in ärztliche Behandlung.

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