Schwarzarbeit aufgedeckt

Weiden. Weidener Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben mehrere Fälle von Sozialbetrug aufgedeckt. 

Zoll Kontrolle Symbol Symbolbild
Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg am Dienstort Weiden haben im Raum Weiden und Schwandorf mehrere Sozialbetrügereien entlarvt. Symbolbild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung. 

Wie das Hauptzollamt mitteilt, hat der Inhaber einer Transportfirma aus dem Raum Weiden es unterlassen, seine Beschäftigten ordnungsgemäß und vollumfänglich bei den für den Einzug der Sozialabgaben zuständigen Stellen, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden. “Die Löhne wurden zum Teil schwarz ausbezahlt”, erklärt Zollamt-Sprecher Michael Lochner. Die vorenthaltenen Beiträge zu den Sozialversicherungen belaufen sich auf circa 8.500 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg erließ gegen den Firmeninhaber einen Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 20,00 Euro.

Schwandorfer Baufirma und Gastronom im Visier

Bei einer im Landkreis Schwandorf ansässigen Baufirma haben die Zöllner ebenfalls Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung von Beschäftigten zu den Sozialversicherungen aufgedeckt. “Die Arbeitnehmer wurden, unabhängig von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, nur geringfügig auf 450-Euro-Basis angemeldet”, teilt der Zollamt-Sprecher mit. Der so entstandene Schaden für die Sozialversicherungen beträgt rund 17.000 Euro, die vom Amtsgericht Regensburg verhängte Gesamtgeldstrafe beläuft sich auf 210 Tagessätzen zu je 90 Euro.

Auch ein Gastronom aus dem Landkreis Schwandorf hat es unterlassen, die Beschäftigten ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungen anzumelden, die Löhne wurden teilweise schwarz ausbezahlt. “Dabei ging der Geschäftsmann systematisch vor”, erklärt Lochner. Die den Sozialversicherungen vorenthaltenen Beiträge belaufen sich auf rund 63.000 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsmann zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

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