Pressath und Neustadt/WN: Rückenwind für die Energiewende

Pressath/Neustadt/WN. Mehr Rückenwind für die ökologische Energiewende: Diesem Ziel hat sich auch die bayerische Staatsregierung verpflichtet und die Klimaneutralität des Freistaats bis 2040 zum Staatsziel erklärt. In diesem Sinne beraten sogenannte „Windkümmerer“ Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften, die den Bau von Windkraftanlagen aktiv unterstützen wollen.

Als Berater für den Ausbau einer ökologischen Energieerzeugung in den Städten Pressath und Neustadt/WN fungiert künftig „Windkümmerer“ Matthias Rösch (links vorne), mit Bernhard Stangl, Sabine Eichermüller, Wolfgang Graser, Martin Schmidt, Christian Moller, Sebastian Dippold, Karl Meier (von rechts). Foto: Bernhard Piegsa

Für die Städte Pressath und Neustadt/WN übernimmt ab 1. Juni ein „alter Bekannter“ diese Aufgabe: Matthias Rösch von der Weidener Energieagentur „Energie-Technologisches Zentrum Nordoberpfalz“ (ETZ), der auch früher schon für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Pressath auf verschiedene Weise beratend tätig war.

Rösch gehört bereits zur zweiten Generation der Windkümmerer. Im Rahmen eines ersten derartigen Beratungsprogramms, so der ETZ-Geschäftsführer, habe der Freistaat ein Windkümmererbüro je Regierungsbezirk eingerichtet. Die Dienste des Oberpfälzer „Windkümmerers 1.0“ hätten im Landkreis Neustadt die Städte und Gemeinden Eschenbach, Parkstein, Speinshart und Tännesberg neben den Windparks in Parkstein und Tännesberg genutzt.

Dieses grobmaschige Beratungsnetzwerk werde nun voraussichtlich zum 31. Mai
aufgelöst, an seine Stelle trete dann endgültig das Netz der schon seit Jahresbeginn amtierenden „Windkümmerers 2.0“. In der Planungsregion Nordoberpfalz würden diese vom ETZ gestellt, im Kreis Neustadt beanspruchten 13 Kommunen die Dienstleistungen.

Notwendigkeit des Windkraft- und Photovoltaikausbaus

„Die Kosten für diese Beratung trägt der Freistaat“, hielt Matthias Rösch beim Ortstermin im Dostlerhaus mit dem Pressather Bürgermeister Bernhard Stangl, dessen Amtskollegen Sebastian Dippold aus der Kreisstadt, dem Energiereferenten des dortigen Stadtrats Karl Meier sowie mit dem Pressather Verwaltungsleiter Christian Moller und Vertretern der Pressather Stadtratsfraktionen fest.

Nachdrücklich bekräftigte der Ingenieur die Notwendigkeit des Windkraft- und Photovoltaikausbaus für das Erreichen der klimapolitischen Ziele, die Sicherung der Energieversorgung und die Stabilisierung der Strompreise. Dieser Ausbau schließe Stromspeicheranlagen zur Abfederung von Schwankungen in der Energieproduktion ein, und natürlich müsse eine landesweit wirksame und flexible Vernetzung der Stromproduktion und -versorgung gewährleistet sein: „Kein Landkreis kann sich zu jeder Stunde selbst versorgen.“

Masterplan ist notwendig

Um diese per Gesetz zu Angelegenheiten von „überragendem öffentlichem Interesse“ erklärten Ziele zu erreichen, sei freilich ein Masterplan für die effiziente Energieverteilung und -speicherung dringend wünschenswert, ergänzten Energiereferent Karl Meier und der Pressather CSU-Stadtratsfraktionssprecher Martin Schmidt.

In seinem Referat ging Matthias Rösch auch auf die komplexen energiepolitischen Rechtsvorschriften ein, wobei in jüngerer Zeit entbürokratisierende Neuregelungen verabschiedet worden seien. So würden künftig für den Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten bestimmte Restriktionen des Bundesnaturschutzgesetzes relativiert, die umstrittene bayerische 10-H-Regelung werde abgeschwächt.

Andererseits stehe aber noch nicht fest, in welchem Umkreis der vom Landesamt für Denkmalpflege aufzulistenden etwa 100 „besonders landschaftsprägenden Denkmale“, zu denen eventuell auch der Rauhe Kulm zählen werde, Windkraftanlagen untersagt würden. Im Gespräch sei ein Radius von 15 Kilometern, was aus seiner Sicht jedoch zu weit gehe. Rösch plädierte für einen Radius von drei bis fünf Kilometern.

Über Flächensicherung verhandeln

1,8 Prozent der bayerischen Landesfläche sollen bis 2032 für Windkraftanlagen verfügbar sein: Dies sieht laut Matthias Rösch das Windenergie-Flächenbedarfsgesetz vor. Die Planungsregion Oberpfalz-Nord sei hiervon mit 0,1 Prozent noch weit entfernt. Inwieweit Pressath und Neustadt/WN zur Aufbesserung dieser Quote beitrügen, bleibe abzuwarten, denn die Gebiete, die sich aufgrund ausreichend hoher „Windhöffigkeit“ für eine Windkraftnutzung anböten, seien in beiden Kommunen klein: In Pressath betreffe dies Teile des östlichen Hessenreuther Waldes und ein kleines Terrain beim Eichelberg, in der Kreisstadt einige Landstriche im Norden.

Große Teile der fraglichen Bereiche befänden sich im Besitz der Staatsforsten, für die besondere Bedingungen gälten. Doch sollten die Kommunen auch mit dieser Institution mittelfristig in Flächensicherungsverhandlungen eintreten. Die nun folgenden Beratungen und Arbeiten des Windkümmerers würden zeigen, inwieweit Kooperationen beispielsweise mit den Staatsforsten möglich seien und welche Flächen in eine weitergehende Planung aufgenommen würden.

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