Bestes Teamwork – Zoll und Bundespolizei ziehen drei Straftäter aus dem Verkehr

Waidhaus. Am Mittwoch strandeten drei per Haftbefehl gesuchte Verkehrssünder in der Grenzkontrollstelle der Bundespolizeiinspektion Waidhaus an der A6.

Symbolbild: Bundespolizei

Wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilte das Amtsgericht Straubing einen Mann (28) im Juli zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Die Staatsanwaltschaft Regensburg nahm die fehlende Zahlungsmoral zum Anlass, gegen ihn Haftbefehl zu erlassen. Der wurde nun durch Beamte der Bundespolizeiinspektion an der A6 in Waidhaus vollstreckt. Da er seine Justizschulden noch vor Ort beglichen hatte, konnte er auf freiem Fuß verbleiben und seine Reise fortsetzen.

Auch der Zoll packte zu

Eine satte Strafe sprach das Amtsgericht Bad Kreuznach im September 2021 gegen einen 30-Jährigen aus. Da er betrunken am Steuer seines Autos erwischt wurde, muss er jetzt 3500 Euro Justizschulden begleichen. Beamte des Waidhauser Zolls stellten den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach bei einer Kontrolle an der A6 fest, nahmen den gesuchten Straftäter fest und übergaben ihn der Bundespolizei.

Der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen konnte er jedoch nicht entgehen. Er beglich seine Justizschulden nicht und muss seine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.

Noch ein Verkehrssünder

Nur kurze Zeit später ging den Beamten ein weiterer Verkehrssünder (44) ins Netz. Er hatte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Justizrechnung in Höhe von 800 Euro offen. Diese resultierte aus einem Gerichtsurteil des Amtsgerichts Aschaffenburg von März 2023. Da er seine Schulden bisher nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Haftbefehl.

Fahnder der Bundespolizei erwischten den Schwarzfahrer an der A6 in Waidhaus und zogen ihn aus dem Verkehr. Da der Bruder des gesuchten Straftäters die Justizschulden bei einer Polizeiinspektion in Frankfurt am Main bezahlte, konnte er der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen entgehen und weiterreisen.

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