Bundespolizei verhaftet vier Männer – dieses Jahr schon jede Menge Haftbefehle vollstreckt

Waidhaus. Vier Straftäter gingen der Waidhauser Bundespolizei am Wochenende auf der A6 bei Waidhaus ins Fahndungsnetz. Zwei davon wanderten ins Gefängnis.

Foto Bundespolizei

Damit vollstreckte die Bundespolizeiinspektion seit Jahresbeginn bereits 64 Haftbefehle. Das größte Kerbholz am vergangenen Wochenende besaß ein Mann (21), der mit Untersuchungshaftbefehl vom Amtsgericht Deggendorf gesucht wurde. Ihm werden Einbruchsdiebstähle und Diebstähle mit Waffen vorgeworfen. Darüber hinaus soll er ohne Führerschein, dafür mit Rausch ein Auto geklaut und einen Unfall verursacht haben. Damit nicht genug, beging er danach Fahrerflucht. Die Bundespolizei lieferte den Mann in Untersuchungshaft ein.

Auch ein 27-Jähriger wird die nächsten Monate hinter Gitter verbringen müssen. Die Bundespolizisten kontrollierten ihn in einem Reisebus auf dem Weg nach Straßburg. Die Staatsanwaltschaft Dresden suchte den Mann, weil er noch zehn Monate Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Das Urteil war über ihn gefällt worden, weil er Menschen nach Deutschland geschleust hatte. Die JVA Weiden öffnete daher ihre Pforte – aber nur nach innen.

Zwei haben bezahlt und durften weiterreisen

Ein Moldauer (38) war in einem Fernreisebus von Pilsen nach Paris unterwegs, als ihn die Fahnder der Bundespolizei kontrollierten. Beim Datenabgleich stellten sie fest, dass ihn die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit Haftbefehl suchte. Wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz waren noch 750 Euro Geldstrafe offen. Da er sie noch vor Ort inklusive der Verfahrenskosten von 78 Euro bezahlte, durfte er die Kontrollstelle als freier Mann verlassen und sparte sich dadurch 30 Tage Gefängnis.

Ebenfalls weiterreisen durfte ein Mann (29), den die Staatsanwaltschaft Frankenthal/Pfalz zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Er war Beifahrer in einem Fahrzeug mit rumänischer Zulassung, das die Beamten auf dem Parkplatz Ulrichsberg an der BAB 6 zur Kontrolle herauspickten. Er war wegen Diebstahls zu 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Da er die Summe diesmal aufbrachte, konnte er weiterreisen und musste nicht für 60 Tage ins Gefängnis.

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