Einwegbesteck und Fleischwolf nicht einfuhrfähig

Waidhaus. Gleich zwei Verstöße gegen die sogenannte Produktsicherheitsverordnung stellten Bedienstete des Zollamts Weiden-Waidhaus, Dienstsitz Weiden, in den vergangenen Tagen fest.

Nicht einfuhrfähiges Einwegbesteck. Foto: Hauptzollamt Regensburg

Im ersten Fall überprüften die Zollbeamten im Rahmen einer Einfuhrabfertigung die Ladung eines aus der Türkei kommenden Lastwagens. Laut Zollanmeldung handelte es sich bei der Ware um „Besteck für den Küchengebrauch aus Kunststoff“. Die bearbeitenden Beamten hatten allerdings Bedenken, da augenscheinlich typisches Einwegbesteck eingeführt werden sollte.

Zur Beurteilung der Einfuhrfähigkeit wurde schließlich das Landratsamt Neustadt/WN als zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr unterrichtet. Letztendlich wurde der Verdacht der Zöllner auch bestätigt. Nach Auskunft des Landratsamtes handelt es sich um nichtkonforme Produkte nach der Einwegkunststoffverordnung, eine Einfuhr ist daher nicht möglich. Der Zollbeteiligte wird die rund 5.000 Kartons mit etwa fünf Millionen Stück Bestecksets wieder ausführen.

Auch ein Fleischwolf ging nicht durch

Auch im zweiten Fall wurde eine aus der Türkei kommende Sendung seitens der Zollbeamten überprüft. Bei dieser Ware handelte es sich um einen Fleischwolf. Im Rahmen der Abfertigung traten jedoch auch hier Zweifel an der Einfuhrfähigkeit des Produktes auf. Zur Beurteilung der Konformität erfolgte daher eine an die Produktsicherheitsbehörde. Die für diesen Fall zuständige Regierung von Mittelfranken teilte mit, dass der Fleischwolf nicht einfuhrfähig sei, die Ware wurde daher wieder ausgeführt.

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