Europawahl: Information für alle Unionsbürger aus Mitgliedstaaten der EU

Schwandorf. Am 9. Juni findet in Deutschland die Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen.

Symbolbild: Pixabay

Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich wahlberechtigte Unionsbürger mit Wohnsitz im Stadtgebiet Schwandorf bis spätestens 19. Mai in das Wählerverzeichnis im Einwohnermeldeamt der Stadt Schwandorf, Zimmer 120, Spitalgarten 1, eintragen lassen.

Antrag

Das dazugehörige Formular und ein Merkblatt gibt es hier oder im Einwohnermeldeamt der Stadt Schwandorf selbst. Der Antrag kann auch per Post gesendet werden.

* Diese Felder sind erforderlich.