Fahndungserfolge der Bundespolizei Waidhaus reißen nicht ab

Waidhaus. Nach zahlreichen Haftbefehlen in den letzten Wochen haben Beamte der Bundespolizeiinspektion am Wochenende erneut fünf gesuchte Straftäter festgenommen.

Symbolbild: Bundespolizei

Am Freitag waren es gleich drei Haftbefehle, die durch die Beamten der Bundespolizei an der A6 vollstreckt wurden. Zwei Männer und eine Frau blieben an der Grenzkontrollstelle im Fahndungsnetz der Beamten hängen.

In den frühen Morgenstunden erwischten die Grenzbeamten einen Mann (30), der seine Justizschulden aus einem Gerichtsverfahren des Amtsgerichts Rüsselsheim seit 2020 noch nicht bezahlt hatte. Das nahm die Staatsanwaltschaft Darmstadt zum Anlass, den wegen Fahrerflucht gesuchten Mann mit Haftbefehl zu suchen. Er bezahlte seine Justizschulden in Höhe von 600 Euro zuzüglich 2200 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei Waidhaus und konnte somit der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen entgehen.

Auch ein 29-Jähriger konnte am Freitagabend seine Schulden in Höhe von 200 Euro bezahlen und seine Fahrt fortsetzen. Das Amtsgericht Delmenhorst verurteilte ihn 2022 wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu der Geldstrafe, die er bisher nicht bezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg quittierte die fehlende Zahlungsmoral daher mit einem Haftbefehl.

Zahlungswillige Gesuchte

Nur wenige Stunden später kontrollierten die Beamten eine Frau (28) und stellten bei ihr eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Dresden fest. Wegen unerlaubter Einreise verurteilte sie das Amtsgericht Pirna zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. Da sie ihre Geldstrafe bislang nicht bezahlt hatte, erhielt sie einen Platz auf der Fahndungsliste der Justizbehörde. Die kann nun den Haftbefehl ad acta legen, sie bezahlte ihre offenen Schulden und kann der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen somit entgehen.

Einen weiteren Gesuchten (27) kontrollierten die Grenzbeamten am Sonntagnachmittag. Das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn, wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, ignorierte er bisher, was ihm jetzt zum Verhängnis wurde. Ihm blieb die Wahl, die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen anzutreten, oder seiner Justizschulden in Höhe von 700 Euro zu bezahlen. Er entschied sich dafür zu bezahlen und konnte somit weiterreisen.

Wegen des Fahrens ohne Führerschein wurde ein Mann (29) 2022 durch das Amtsgericht Prenzlau zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt. Er war Insasse eines Fernreisebusses und auf dem Weg nach Frankreich und wurde an der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei in Waidhaus erwischt. Auch er bezahlte die im Haftbefehl notierten Justizschulden und konnte seine Reise im Fernreisebus auch ohne Führerschein fortsetzen.

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