Gericht vertagt Urteil im Fensterwurf-Prozess

Weiden. Mit Spannung wurde am Montag das Urteil gegen die Mutter erwartet, die im April 2021 ihre beiden Mädchen (damals eineinhalb und acht Jahre) aus einem Fenster des Frauenhauses gestoßen hat. Die Entscheidung wurde aber vertagt.

Mutter von vier Kindern vor Gericht Foto: Martin Stangl
Vor der Dritten Strafkammer des Weidener Landgerichts musste sich die Mutter von vier Kindern verantworten. Zwei Töchter hat sie aus dem Fenster geworfen. Foto: Martin Stangl

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Dritten Strafkammer nicht standgehalten. Im Ringen um eine Unterbringung der psychisch kranken Frau vertagte jetzt die Kammer die Entscheidung über das Sicherungsverfahren.

Intensives Ringen um angemessene Unterbringung

Das Ringen um eine angemessene Unterbringung der zur Tatzeit schuldunfähigen Frau zeigte deutlich, dass Gericht, Staatsanwaltschaft und Strafverteidigung ihre gemeinsame Verantwortung sehr ernst nahmen. Der Vorsitzende Richter Josef Weidensteiner mahnte an, dass eine überwachte Depotmedikation mit entsprechenden Psychopharmaka unabdingbar für die Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung sei.

Als schwierig erwies es sich, einen Träger für die Kostenübernahme auszumachen. Das Gericht sah es deshalb als notwendig an, die ausstehende Antwort des Sozialdienstes abzuwarten. Dem stimmte der Leitende Staatsanwalt Bernhard Voit zu: “Ein geordnetes Entlassmanagement ist unbedingt notwendig.”

Beweisantrag des Strafverteidigers

Strafverteidiger Rouven Colbatz stellte deshalb einen neuen Beweisantrag. Aufgrund der Schwere der Straftat sind noch weitere Informationen, insbesondere der Sozialdienste sowie der Bezirkskrankenhäuser Taufkirchen und Wöllershof erforderlich, die aktuell noch nicht vorliegen. Dies sollte bei einer weiteren Sitzung im Hauptverfahren gegen die Beschuldigte nachgeholt werden. Das Gericht stimmte dem Antrag nach kurzer Beratung zu.

Was bisher geschah

Es war ein verhängnisvoller Tag, an dem sich die Tat im April 2021 im Weidener Frauenhaus ereignete. Nach Einschätzung von Strafverteidiger Colbatz befand sich die 32-jährige Mutter von vier Kindern in einer psychischen Ausnahmesituation. Einerseits die Flucht vor ihrem gewalttätigen Ehemann aus dem Allgäu, andererseits die psychotische Störung, mit Symptomen einer Schizophrenie, veranlassten die Frau zu der folgenschweren Tat: Zwei ihrer Kinder warf sie aus über fünf Metern Höhe aus einem Fenster des Weidener Frauenhauses auf den Gehsteig. Die Mädchen erlitten Brüche und Prellungen.
Seit April 2021 befand sich die Frau in einem Bezirksklinikum. In seiner Erstentscheidung hatte das Landgericht die Mutter im Dezember 2021 in die Psychiatrie eingewiesen.

Revision durch Bundesgerichtshof-Urteil notwendig

Bekanntlich hielt das Urteil des Weidener Gerichts vor dem Bundesgerichtshof nicht stand. Deshalb haben die Richter aus Karlsruhe den Fall an das Landgericht in Weiden zurückverwiesen. Der Antrag auf Revision hatte Erfolg, es musste also neu verhandelt werden. Anders als bei einer Berufung werden allerdings grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler hin überprüft. Die Begründung der Revision war übrigens: Der ‘Verfolgungswahn’ der Frau könnte einen realen Hintergrund haben.

Die Fortsetzung der Hauptverhandlung ist am Donnerstag, 20. April, um 9 Uhr vor dem Weidener Landgericht vorgesehen.

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