Gewalt gegen Kinder – ein nicht zu ignorierendes Problem in Deutschland
Immenreuth. Heute ist der "Internationale Tag der Kinderrechte". Ein wichtiges Datum, markiert es doch die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1989. Ein zentraler Aspekt dieser Konvention ist das Recht auf Schutz vor Gewalt für jedes Kind. Ein Recht, das leider immer noch täglich gebrochen wird, sogar hier in Deutschland.
Kinderschutz muss uns alle angehen
Es ist ein trauriges Bild, aber in Deutschland besteht immer noch dringender Handlungsbedarf im Bereich des Kinderschutzes. Und bevor wir schnell Richtung Entwicklungsländer zeigen, sollten wir uns klarmachen: Auch bei uns gibt es Probleme. Das statistische Bundesamt veröffentlichte kürzlich alarmierende Zahlen zur Kindeswohlgefährdung, die im Jahr 2022 einen traurigen Rekord markierten.
Jeder von uns kann mithelfen, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen, denn der Kinderschutz ist ein Problem, das uns alle betrifft. Wie wir konkret beitragen können, darüber spricht Barbara Mühlenhoff, Kinderschutzbeauftragte beim SOS-Kinderdorf e.V.
Kinderschutz in der Praxis: SOS-Kinderdorf im Einsatz
SOS-Kinderdorf e.V. hat sich dem Kinder- und Jugendschutz verschrieben. In den Kinderdörfern erleben die jungen Bewohner Geborgenheit und Unterstützung, die ihnen zum Teil vorher verwehrt blieben. Ein Beispiel dafür ist das SOS-Kinderdorf Oberpfalz. Hier, in Immenreuth im Landkreis Tirschenreuth, leben acht Kinderdorffamilien zusammen. Insgesamt 42 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 19 Jahren finden hier ein neues, zweites Zuhause. Eine feste Bezugsperson begleitet und unterstützt sie auf ihrem Lebensweg.
Es lässt sich nicht leugnen, dass es in Deutschland noch viel zu tun gibt, rund um das Thema Kinderschutz. Doch Organisationen wie das SOS-Kinderdorf e.V. zeigen, dass Veränderungen möglich sind, wenn man sie nur ernsthaft angeht. Der Internationale Tag der Kinderrechte erinnert uns daran, weiter für dieses Ziel zu arbeiten. Denn jedes Kind hat das Recht auf Schutz und das Recht auf eine unbeschwerte Kindheit.
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