Gewerkschaft rät zum Weihnachtsgeld-Check

Nordoberpfalz. Der Countdown zum Jahresende läuft und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte in der Region sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Foto: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt, zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen, sagt Rainer Reißfelder von der NGG-Region Oberpfalz. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.

Auch Minijobber haben eventuell ein Recht auf Weihnachtsgeld

Laut der Arbeitsagentur haben in der Region rund 4.000 Menschen im Landkreis Neustadt/WN, 3.280 im Landkreis Tirschenreuth und in der Stadt Weiden etwa 3.980 Menschen lediglich einen Minijob. Für sie lohne sich ein genauer Check. Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung, erklärt Reißfelder. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht, gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.

Weitere Infos

Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Rainer Reißfelder. Die NGG-Region Oberpfalz informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld unter der Telefonnummer 0941 / 79 37 91-0 oder per E-Mail an region.oberpfalz@ngg.net.

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