Grüngut und Müll am Waldrand und Feldern: Das hat dort nichts zu suchen!

Neustadt/WN. An Waldrändern und in der Nähe von Forst- und Flurwegen findet sich immer wieder Grüngut und sonstiger Abfall der dort abgeladen wurde. Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab weist darauf hin, dass eine unerlaubte Ablagerung mit einem Bußgeld geahndet wird.

Neustadt_WN_Am_Hohlweg_Ablagerung_Sägeblatt
Diese Ablagerungen haben hier eigentlich nichts verloren: Das Abladen beginnt mit kleinen Mengen Gartenabfällen, es kommen größere Mengen Grüngut dazu und schließlich landet ein Sägeblatt oder anderer Müll auf dem Haufen. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag der Gartenabfälle wuchern Brennnessel und verdrängen andere Pflanzen.

Bereits das Abladen von alten Topfpflanzen, Rasen- oder Heckenschnitt im Wald oder auf Feldrändern kann Schaden anrichten. Durch Sameneintrag und Überdüngung verändert sich die natürliche Artenzusammensetzung. Es wachsen dann im Wald Pflanzen, die in der heimischen Waldflora nicht vorkommen. Ein Beispiel dafür ist Kirschlorbeer, der sich im Unterholz der Wälder ausbreiten kann und die natürliche Vegetation verdrängt. Die allergieauslösende Ambrosia-Pflanze wurde zunächst unbeabsichtigt durch Vogelfutter in Gärten angesiedelt und kam dann mit Gartenabfällen in die freie Landschaft.

Eine Düngewirkung hat abgeladenes Grüngut im Wald nicht. Im Gegenteil, eine Überdüngung schadet bestimmten Pilzen, die mit den Baumwurzeln eine Symbiose eingehen. Beispielsweise können die sogenannten Mykorrhiza-Pilze die Bäume dann nicht mehr mit Nährsalzen und Wasser versorgen. Große Mengen Grüngut ersticken schlicht Baumwurzeln und Pflanzen des Waldbodens. Das Verrotten von Gartenabfällen führt zu einem stärkeren Nährstoffeintrag in den Boden. Nährstoffliebende „Unkräuter“ wie Brennnessel oder Giersch verdrängen wiederum Wald- und Wiesenpflanzen.

Laut Abfallberater Peter Hägler sinkt bei Ablagerungsstellen auch schnell die Hemmschwelle:

Andere werfen dann ihre Gartenabfälle auf die schon vorhandenen Haufen. Später kommen die Transportsäcke und größere Holzabfälle dazu. Schließlich fühlen sich Einige eingeladen, Hausmüll oder gar Sperrmüll dort hin zu kippen.“

Geldbuße bis zu 1.300 Euro

Das unerlaubte Abladen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Schon bei der Ablagerung von reinen Gartenabfällen ist eine Bußgeldhöhe von bis zu 1.300 Euro möglich. Unverständlich sind für Abfallberater Hägler die Ablagerungen von Grüngut deshalb, weil im Landkreis an 77 Standorten Grüngutcontainer aufgestelltbeziehungsweise Sammelplätze eingerichtet sind.

Von März bis November kann dort kostenlos von privaten Anlieferern Grünabfall entsorgt werden. Fragen zur Abfallentsorgung beantwortet Abfallberater Peter Hägler über das Bürgertelefon (09602) 793530.

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