Nötigung: Junge Frau wird Opfer von „Sextortion“

Amberg. In einem Chatportal lernte eine Ambergerin (21) Anfang März einen ihr unbekannten jungen Mann kennen. Nach kurzer Zeit tauschten die beiden Chatpartner freizügige Bilder aus. Nachdem die junge Frau keine Bilder mehr verschicken wollte, drohte der Unbekannte mit der Veröffentlichung der Aufnahmen. Die Frau erstattete nun Strafanzeige.

Symbolbild: Pixabay

Der Begriff „Sextortion“ setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion (sexuelle Erpressung) zusammen. Was wie ein harmloser Flirt beginnt, endet häufig mit hohen Geldforderungen. Die Täter oder Täterinnen erlangen Nacktbilder oder -videos der zunächst arglosen Opfer. Anschließend erpressen sie ihre Chatpartner mit diesen.

Bei „Sextortion“ lernen Betroffene oftmals eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram oder Facebook oder auch über Dating-Plattformen kennen und kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potenzielle Opfer dazu zu überreden, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter/innen die Kommunikation schnell auf Video-Telefonie um.

Dabei zeichnen sie die Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls die Forderung des Täters oder der Täterin nicht erfüllt wird. Häufig verlangen die Täter Geld oder Bitcoins; nicht selten jedoch wird das Druckmittel auch genutzt, um weitere Nacktaufnahmen zu erpressen.

Oftmals kennen Täter oder Täterinnen und Opfer sich bereits persönlich und waren in einer sexuellen oder romantischen Beziehung, die beendet wurde. Doch auch in freundschaftlichen Beziehungen kann es aufgrund von Eifersucht zu Fällen von „Sextortion“ kommen.

Zahlreiche Varianten der Erpressung

Bei einer anderen Variante von „Sextortion“ verschicken die Täter oder Täterinnen per E-Mail Erpresserschreiben an ihre Opfer, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und fordern Geldbeträge, damit diese nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise als Spam-Mails verschickt.

Oft sind die Opfer von „Sextortion“ männlich, aber auch Frauen können davon betroffen sein. Bei rein online stattfindenden Sextortion-Fällen, bei denen die Täter oder Täterinnen Geld fordern, sind die Drahtzieher meist in Banden organisiert, operieren vom Ausland aus oder nutzen sogenannte Bots, um ihre Erpresserschreiben per Mail zu verteilen.

Auch Minderjährige unter den Opfern

Auch bei Minderjährigen ist nicht ausgeschlossen, dass sie Opfer solcher Straftaten werden. Insbesondere bei Handlungen des sogenannten „Groomings“ können Kinder zur Anfertigung sexualisierter Aufnahmen von sich gebracht werden. Ein entsprechendes Einwirken wäre dann als sexueller Missbrauch im Sinne des § 176b StGB zu bewerten. Auch Intimaufnahmen von Jugendlichen können in Folge von Sexting entstehen.

Diese gegebenenfalls nach § 184c StGB strafbaren Inhalte sind ebenfalls geeignet, als Druckmittel für Sextortion-Handlungen zu fungieren. Dabei kann die Androhung beziehungsweise das „Blackmailing“ auch dazu genutzt werden, um die Herstellung von weiteren sexualisierten Inhalten der Betroffenen zu erzwingen und diese so in eine immer größere Zwangslage zu bringen.

So schützt ihr euch vor „Sexueller Erpressung“:

  • Keine Nacktaufnahmen verschicken!
  • Keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen annehmen
  • Regelmäßig Account- und Privatsphäreeinstellungen überprüfen
  • Zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber sein
  • Nicht vorschnell einem Videochat zustimmen
  • Im Zweifel: Die Kamera zunächst abkleben, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten
  • Keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in (Video-)Chats zustimmen, wenn man die Person erst seit Kurzem kennt
  • Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand halten, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die die Webcam problemlos aktiviert und einen damit jederzeit filmen kann.

Falls man bereits erpresst wird:

  • Kein Geld überweisen
  • Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf
  • Den Forderungen der Erpresser generell nicht nachgehen
  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Den Betreiber der Seite kontaktieren und veranlassen, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden .
  • Ihr Gegenüber auf die Strafbarkeit der Handlung aufmerksam machen
  • Den Kontakt zu der anonymen Person sofort abbrechen, nicht auf Nachrichten reagieren
  • Kontakt zur lokalen Polizeidienststelle aufnehmen und das weitere Vorgehen absprechen. Die Polizeibeamten vor Ort können dann beispielsweise Ratschläge geben, ob Screenshots gemacht werden sollten und ob der Chat gespeichert werden sollte.

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