Polizeikontrolle: Waffen im Rucksack

Leuchtenberg. Kein Waffenschein, außerdem die falsche Fahrerlaubnis: Weidener Schleierfahnder erteilen einem Autofahrer auf der A6 mehrere Strafanzeigen. 

Verkehrspolizei Weiden Schreckschusspistole Schlagring
Schreckschusswaffe und Schlagring haben Weidener Schleierfahnder einem Autofahrer auf der A6 abgenommen. Bild: Verkehrspolizei Weiden

Wie die Verkehrspolizei Weiden mitteilt, sind zivile Polizeibeamte auf der A6 auf den Skoda-Fahrer (28) aufmerksam geworden. Der 28-Jährige war samt Anhänger in Richtung Tschechische Republik unterwegs. Die Verkehrspolizisten wollten das Fahrzeuggespann überprüfen, bei der Kontrolle seiner mitgeführten Fahrzeugpapiere hat sich aber herausgestellt, dass er nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war. “Dies wäre ausreichend gewesen für einen Anhänger mit max. 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Fahrer hatte aber einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.500 kg. Somit hätte er die Fahrerlaubnisklasse BE benötigt”, erklärt der Polizist.

Kein Waffenschein

Griffbereit im Rucksack haben die Beamten außerdem unerwartet einen geladenen Schreckschussrevolver und einen verbotenen Schlagring entdeckt. “Das Führen dieser beiden Waffen stellt ein Vergehen nach dem Waffengesetz dar. Zum Führen des Schreckschussrevolvers, der ein gültiges PTB Siegel besaß, hätte der 28-jährige Deutsche zumindest den kleinen Waffenschein gebraucht. Diesen konnte er aber nicht vorweisen”, erklärt der Polizeisprecher.

Die Beamten haben die Weiterfahrt des Mannes beendet und die Waffen sichergestellt. Den hessischen Autofahrer erwarten Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und des illegalen Führens von Waffen.

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