Skurriler Fall vor Gericht: Weidener stiehlt tote Katze

Weiden. Ein Weidener steht vor Gericht, weil er seine tote Katze aus einer Tierarztpraxis gestohlen hat. Das hätte er nicht tun dürfen: Das Tier war beschlagnahmt.

Katze
Eine Bengalkatze. Der Weidener besaß zwei davon. Symbolfoto: Pixabay

Es ist eine aberwitzige Geschichte, die sich am Dienstagmorgen vor Amtsrichter Hermann Sax ausbreitet. Ein Weidener, Anfang 30, ist wegen “Verstrickungsbruch” angeklagt. Der Vorwurf: Er hat den Leichnam seiner Katze geklaut.

Hintergrund: Es war bereits die zweite Bengalkatze des Angeklagten, die auf unerklärliche Weise eingegangen war. Die Tierärztin aus dem Landkreis Neustadt/WN war schon beim ersten Tier misstrauisch geworden. Sie schaltete das Veterinäramt Weiden ein. Es bestand zumindest kurzzeitig die Vermutung, dass hier eine Art Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom vorliegt. Man kennt das von Müttern, die ihre Kinder krank machen, um bei der Genesung die Sorgende spielen zu können.

Bengalkatze mit unerklärlichen Symptomen

Im Weidener Fall war zunächst eines seiner Tiere unerklärlich erkrankt und schließlich verstorben. Die Katze wurde auf Anordnung der Veterinäre pathologisch untersucht. Das Rätsel ließ sich nicht lösen. Es bestand ein Verdacht auf Drogen, gefunden wurden keine. Allerdings wird in der Rechtsmedizin bei Blutproben immer nur ein angefragtes Spektrum geprüft. Der Tod blieb ein Mysterium.

Staatsanwalt vermutet: “in einem Waldstück verscharrt”

An einem Tag im März 2023 kam der Mann gegen 15 Uhr erneut sehr besorgt in die Tierarztpraxis. Diesmal war es die zweite Bengalkatze, die in Gefahr war und ebenfalls verstarb. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Veterinäramt erklärte die Tierärztin die Katze für beschlagnahmt. Auf seinen Wunsch hin durfte sich der Weidener noch “verabschieden”.

Er durfte dafür ungestört in einen separaten Behandlungsraum, wo das tote Tier lag. Und ließ es prompt mitgehen. Bis heute weiß niemand wirklich, wo er die Bengalkatze vergraben hat. “Er nahm den Leichnam an sich, verließ damit gegen 18.20 Uhr die Praxis und verscharrte die Katze in einem Waldstück, wodurch sie dem Veterinäramt entzogen wurde”, so Staatsanwalt Christoph-Alexander May in der Anklage.

Zur Verhandlung von Polizei vorgeführt

Angeklagt waren zudem Beleidigung und Verleumdung der Veterinäre und einer Polizeibeamtin. In einem Gespräch mit einem Juristen der Stadt Weiden hatte der Tierhalter die Veterinäre unter anderem als “Tierärzte aus der Hölle” bezeichnet. Die Polizistin bekam eine WhatsApp mit dem Inhalt, die Polizei sei “zu 75 Prozent korrupt und inkompetent”.

Die Verhandlung am Dienstag ist schon der zweite Anlauf. Vor zwei Wochen hatte sich der Angeklagte kurzfristig krankgemeldet. Das versuchte er jetzt wieder, wurde aber per Polizeistreife um 8 Uhr abgeholt. “Aus dem Bett gezogen und in Hand- und Fußfesseln abgeführt”, beklagt er sich beim Richter.

Katzenhalter ist abhängig von Oxycodon

Er biegt sich die Wahrheit hin. Eine Vorstrafe von 2021 wegen Betäubungsmittelmissbrauch bezeichnet er als Missverständnis. Das Oxycodon sei ihm regulär verschrieben gewesen. Er verschweigt, dass das Rezept längst ausgelaufen war. Noch immer sei er von diesem starken Schmerzmittel abhängig (doppelt so stark wie Morphium). Aktuell befinde er sich in der Entwöhnung.

Oxycodon – das macht am Dienstag die Tierärzte im Zuhörerraum hellhörig. Darauf war bei der Katze nicht getestet worden. Letztlich wird sich nie feststellen lassen, was mit den Katzen damals passiert ist. Der Tierhalter beteuert seine Unschuld am Tod seiner Tiere. “Ich habe diese zwei Katzen wirklich geliebt. Ich habe denen nichts getan, immer nur mein Bestes für die Katzen gegeben.”

Motivation für Diebstahl: Einäscherung vermeiden

Er hatte sich die zwei teuren Bengalkatzen für rund 2000 Euro angeschafft. Den Diebstahl gibt er zu: “Ja, ich habe sie dort abgeholt. Ich wollte die Katze beerdigen.” Die erste Katze sei gegen seinen Willen eingeäschert worden.

Sei’s drum. Seine Entschuldigung bei den Veterinären und der Polizeibeamtin bewahrt ihn vor einer noch schlimmeren Strafe. Der Angeklagte entschuldigt sich bei allen, die als Zeugen geladen waren: “Ich habe damals Quatsch gesagt.” Sax verhängt 130 Tagessätze zu je 15 Euro (Bürgergeld-Niveau). Das Veterinäramt hat den Weidener zudem mit einem Tierhaltungsverbot belegt.

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