Tatort Gewässer: Schulung für Polizeibeamte

Weiden. Unfälle oder Hochwasser sorgen immer wieder für die Verunreinigung von Bächen oder Weihern. Wie erkennt ein Polizist, dass Schadstoffe ins Gewässer abgelaufen sind?

Die Teilnehmer der Schulung entnehmen Proben am Orthegelmühlbach in Weiden. Fotos: WWA Weiden, Leonie Deichner
Die Teilnehmer der Schulung entnehmen Proben am Orthegelmühlbach in Weiden. Fotos: WWA Weiden, Leonie Deichner

Gewässer sind empfindliche Ökosysteme. Regelmäßig werden fließende oder stehende Gewässer von allen möglichen Eingriffen oder Einleitungen von Schadstoffen geschädigt. Zu den typischen Fällen, die zu einer Grundwasser- beziehungsweise Gewässerverunreinigung führen können, gehören auslaufende Stoffe bei Verkehrsunfällen (Diesel, Tankfahrzeuginhalte, chemische Produkte und weiteres), Schäden an Lagerbehältern (Leckage an Diesel- und Heizöltanks), durch Hochwasser ausgelaufene Lagerbehälter und noch vieles mehr.

Tiere und Pflanzen reagieren empfindlich

Die möglichen Folgen für die Umwelt sind weitreichend: Verschmutzungen etwa beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können Gewässer und die darin lebenden Pflanzen und Tiere empfindlich schädigen. Schadstoffe im Grundwasser gefährden die Trinkwasserversorgung und können sehr aufwändige und kostspielige Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen. Die häufigste Umweltstraftat ist nach wie vor die Gewässerverunreinigung, gefolgt vom unerlaubten Umgang mit Abfällen.

Das Wasserwirtschaftsamt Weiden informierte daher im Rahmen eines praktischen Seminars mit Vertretern der Regierung der Oberpfalz, dem Polizeipräsidium Oberpfalz und der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberpfalz Polizeibeamte aus 17 Polizeiinspektionen über die Gesetzeslage und die richtige Probenahme bei Gewässerverunreinigungen.

Ursachen von Fischsterben

Eine lückenlose, nachvollziehbare und eindeutige Dokumentation bildet die Grundlage für die Bewertung der Proben und ist daher ein wichtiger Bestandteil der Ermittlungen. Gewässerverunreinigung ist ein Straftatbestand gem. § 324 StGB. Zunächst wurden die Teilnehmer mit den gesetzlichen Grundlagen der Gewässerverunreinigung gemäß Strafgesetzbuch (StGB) vertraut gemacht. Es wurde von der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberpfalz explizit über die Ursachen von Fischsterben durch Gewässerverunreinigungen informiert.

Das Wasserwirtschaftsamt Weiden veranschaulichte im Hinblick auf die Vorgehensweise die Zusammenarbeit mit der Polizei und den Kreisverwaltungsbehörden und gab Auskunft darüber, wie im Ereignisfall die Polizei fachlich beraten wird, übernimmt die Wasseranalytik und es werden Fischuntersuchungen veranlasst und darüber ein Gesamtgutachten erstellt.

Über die unterschiedlichen Ursachen von Gewässerverunreinigung und die speziellen Anforderungen an eingehende Proben bei Gewässerverunreinigung und Fischsterben erhielten die Teilnehmer einen Überblick. Dabei wurde die Probeentnahmeausrüstung für Polizeidienststellen ausführlich erläutert und zum Abschluss die richtige Technik für die Entnahme von Proben im Gewässer erklärt. Die Probeentnahmetechnik wurde dann auch gleich am Orthegelmühlbach unter sachkundiger Anleitung der technischen Gewässeraufsicht praktisch umgesetzt.

Sie beobachten eine Gewässerverschmutzung? So reagieren Sie richtig!

Teilen Sie prinzipiell Gewässerverunreinigungen der Polizei mit. Für die Eindämmung und die Ursachenermittlung einer Gewässerverschmutzung bzw. eines Fischsterbens spielt die Zeit eine entscheidende Rolle. Je früher der Vorfall festgestellt und gemeldet wird, umso schneller können Gegenmaßnahmen (wie Zuführung von sauberem Wasser, Setzen von Ölsperren, und so weiter) sowie weitere Untersuchungen eingeleitet werden.

Die Polizei übernimmt die Ermittlungen. Diese ist am schnellsten vor Ort und zieht dann die entsprechend notwendigen Fachstellen zurate. Weitere Informationen dazu auf der Website des Wasserwirtschaftsamtes Weiden.

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