Für soziale Leistungen geehrt: Landkreis Neustadt/WN verleiht Sozialpreis

Neustadt/WN. Der Landkreis Neustadt/WN verleiht alle zwei Jahre einen Sozialpreis. Die Auszeichnung ist mit einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro und einer Urkunde verbunden.

Mit dem Sozialpreis soll beispielhaftes Handeln im sozialen, außerfamiliären Bereich ausgezeichnet werden, das oft unbemerkt von der Öffentlichkeit im Dienste des Menschen erbracht wird. Der Sozialpreis soll insbesondere für den Einsatz auf dem Gebiet der Jugendarbeit, der Seniorenarbeit, der Behindertenarbeit, für sozial Schwache und Benachteiligte sowie für Sonderprojekte verliehen werden.

Der Sozialpreis wird an Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen vergeben, die im Landkreis Neustadt/WN leben oder hier ihren Wohnsitz haben. Außerdem muss ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr soziales Handeln Verdienste um das Leben im Landkreis erworben haben. Der Preis kann auf bis zu drei Preisträger verteilt werden.

Wichtige Informationen

Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Neustadt/WN einzureichen und zu begründen. Per Post zu Händen Christina Braun, Stadtplatz 36, 92660 Neustadt/WN. Die Anlagen sollen zwei Seiten nicht überschreiten.

Die Vorschläge müssen bis spätestens 31. Mai 2018 an das Landratsamt Neustadt/WN gesendet werden. Nach diesem Termin werden später eingegangene Vorschläge leider nicht mehr berücksichtigt.

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