Hohe Geldstrafe für zwei Sozialbetrüger

Weiden. Die beiden Geschäftsführer einer im Raum Weiden ansässigen Autohandelsfirma wurden vom zuständigen Amtsgericht Regensburg wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 107 Fällen zu einer Gesamtstrafe in Höhe von 420 Tagessätzen zu jeweils 150 Euro verurteilt.

Zoll Symbol Sozialbetrug
Bild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden ergaben, dass es die beiden Beschuldigten über einen Zeitraum von vier Jahren unterließen, die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden.

22.000 Euro “gespart”

Die auf die Löhne entfallenden Arbeitnehmer– und Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen wurden nicht an die zuständigen Einzugsstellen abgeführt.Durch dieses Verhalten sparten sich die Unternehmer Sozialabgaben in Höhe von rund 22.000 Euro. Neben dem entstandenen Schaden müssen die Geschäftsführer auch für die Verfahrenskosten aufkommen.

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