Kleinkind rettet Serieneinbrecher vor dem Knast

Weiden. Seinem Kind und seiner Frau hat es ein 39-jähriger Serieneinbrecher zu verdanken, dass er nicht ins Gefängnis muss. Trotz der Schwere der Taten kam er mit einer Bewährungsstrafe davon.

20230530 Serieneinbrecher aus dem Altlandkreis Vohenstrauß vor Gericht Foto Martin Stangl
Ein Serieneinbrecher aus dem Altlandkreis Vohenstrauß musste sich vor dem Schöffengericht für insgesamt acht Einbrüche verantworten. Foto Martin Stangl

Nachdem Staatsanwalt Oliver Kugler die Anklageschrift verlesen hatte, deutete alles auf einen schnellen Prozessverlauf hin. Gericht, Strafverteidigung und Staatsanwaltschaft zogen sich zu einem Rechtsgespräch zurück. Im Anschluss teilte Verteidiger Jonathan Mirus mit, dass der Angeklagte im Wesentlichen die ihm zur Last gelegten Taten einräumte. Eigentlich war damit der Weg für eine Bewährungsstrafe frei.

Gericht arbeitete gründlich

Der Geduld des Schöffengerichts unter Leitung von Hubert Windisch ist es zu verdanken, dass dann plötzlich doch ein differenzierteres Licht auf die Taten geworfen wurde. Bei insgesamt mindestens acht Einbrüchen in Fischerhütten und Feldscheunen in Vohenstrauß und Umgebung wurden von einem zunächst unbekannten Täter Autobatterien, Wildkameras, Werkzeuge und sogar Bienenfutter entwendet.

Die unheimliche Serie begann im Januar 2022 und endete mit der Überführung des Täters im Frühsommer. Dieser hatte nämlich im Internet Teile des Diebesgutes zum Verkauf angeboten, was einem der Geschädigten auffiel. Mithilfe von an den Tatorten sichergestellten DNA-Spuren konnte der Täter eindeutig ermittelt werden.

Bei Polizeivernehmung gelogen

Die als Zeugin geladene Polizeibeamtin berichtete, dass der mutmaßliche Täter den vernehmenden Beamten sehr zuvorkommend sein Haus zeigte und jeden Verdacht von sich wies. Erst bei einem weiteren Ortstermin – diesmal mit Durchsuchungsbeschluss – konnten die Beamten das Diebesgut in einer verheimlichten Kammer des Hauses sicherstellen. Die Taten leugnete er jedoch weiterhin.

An den Tatorten sichergestellte Fußabdrücke sowie der genetische Fingerabdruck konnten dem Mann jedoch zweifelsfrei zugeordnet werden, was ihm letztendlich die Anklage einbrockte.

Heiligenfiguren und Golfschläger erbeutet

Trotz des anfänglich weitgehenden Geständnisses relativierte der Mann im Laufe der Verhandlung immer mehr die ihm zur Last gelegten Diebstähle: Die entwendeten Heiligenfiguren will er zufällig in einem Schubkarren auf einem freien Schotterweg entdeckt und mitgenommen haben.

Die beiden Golfschläger wollte er bei einem Spaziergang in Pleystein beim Sperrmüll gesehen und an sich genommen haben. Pech nur, dass Richter Windisch zusammen mit Staatsanwalt Kugler keinen Sperrmülltermin in Pleystein im fraglichen Zeitraum feststellen konnten. Zudem wurden auf dem sichergestellten Handy eindeutige Hinweise für einen Verkaufsversuch gefunden. In das dubiose Bild des Angeklagten passte speziell die Aussage der Polizeibeamtin, dass die fraglichen Golfschläger unter Kupferschrott im Haus des Angeklagten gefunden wurden.

Geduld des Gerichtes auf die Probe gestellt

Das Gericht wies darauf hin, dass die eingangs in Aussicht gestellte Bewährungsstrafe durch die Ungereimtheiten der Aussagen während der Verhandlung sehr infrage stehe. Der nicht unerhebliche Sachschaden, den der Angeklagte an den verschiedenen Einbruchsorten verursachte, sowie der Wert der entwendeten Gegenstände erfüllten den Tatbestand des Diebstahls in besonders schweren Fällen.

In seinem Plädoyer machte sich Staatsanwalt Kugler diese Argumentation zu eigen und forderte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Verteidigung sah nicht alle Punkte der Anklage erfüllt und meinte, dass eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten Tat- und Schuld angemessen sei.

Frau und Kind retten Straftäter

Letztendlich verhängte das Schöffengericht für insgesamt acht Einbrüche eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 3000 Euro. “Nachdem Sie vor 17 Jahren schon einmal wegen Diebstahls eingesessen haben, eine feste Arbeit haben und sozial eingeordnet sind, ist uns rätselhaft, warum sie alles aufs Spiel setzen. Wir wollen Ihrer Frau und vor allem Ihrem Kind nicht zumuten, dass sie ohne Vater beziehungsweise Mann da stehen. Sowohl die Taten als auch die teilweise mangelhafte Schuldeinsicht hätten eindeutig für eine Gefängnisstrafe gereicht. Sehen Sie dieses Urteil als Chance für Ihre Familie!”

Noch im Gerichtssaal nahmen sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung das Urteil an, indem sie ankündigten, auf Rechtsmittel zu verzichten.

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1 Kommentare

Hans Dirnberger - 06.06.2023

Dieser Mann hatte mich bestohlen Kupferkühler vor drei Jahren ich habe recherchiert beim Schrotthandel und bin fündig geworden ca 2000 Euro wert ,Es kam zu Gerichtsverhandlung er wurde freigesprochen . Der lacht über diese Justiz und hatte Weitergestohlen und wird Weiterstehlen .Der gehört eingesperrt. Wann werden unsere Politiker das begreifen?