Alle Hände voll zu tun für die Polizeiinspektion Eschenbach

Grafenwöhr. Über das Osterwochenende führten die Beamten der Polizeiinspektion Eschenbach mehrere Verkehrskontrollen durch: ein nicht versicherter E-Scooter, Alkohol, keine Fahrerlaubnis – es war wieder alles dabei. Den Abschluss machten am Ostermontag eine Unfallverursacherin, für die es jetzt richtig dick kommt.

Symbolbild: OberpfalzECHO/David Trott

Im Rahmen der Kontrollen wurden zwei Autofahrer und eine -Fahrerin angetrunken angetroffen. Die bei ihnen jeweils durchgeführten Atemalkoholtests ergaben einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich zwischen 0,5 und 1,09 Promille. Deren Weiterfahrt wurde entsprechend unterbunden. Ihnen droht jeweils ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Im weiteren Verlauf der Kontrollen wurde der Fahrer (30) eines E-Scooters ohne entsprechendes Versicherungskennzeichen angetroffen. Es stellte sich heraus, dass sich der Fahrer nicht um den Abschluss eines für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen Kraftfahrzeugversicherungsvertrages kümmerte. Die Fahrt musste ebenfalls beendet werden. Es ergeht nun eine Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz gegen den Scooter-Fahrer.

Bei der Kontrolle einer Autofahrerin (20) stellte sich heraus, dass die junge Frau über keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Hier musste ebenfalls die Weiterfahrt unterbunden werden. Sie erwartet eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Betrunkene Fahrerin ohne Führerschein nach Unfallflucht festgenommen

Am Montag gegen 19.30 Uhr kam es in Kirchenthumbach zu einem Verkehrsunfall, als die Fahrerin (26) eines BMWs die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor und in eine Gartenmauer fuhr. Nach dem Zusammenstoß flüchtete die Fahrerin von der Unfallstelle, ohne den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Durch den Aufprall war jedoch das Kennzeichen des Fahrzeugs abgerissen und während der Unfallaufnahme durch Beamte der Polizeiinspektion Eschenbach vor Ort gefunden worden.

Die verantwortliche Fahrzeugführerin konnte so schnell identifiziert und durch Beamte der Polizeiinspektion Pegnitz im Bereich Pottenstein festgestellt werden. Wie sich dann herausstellte, verfügte die Unfallfahrerin nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis und stand bei ihrer Fahrt zudem unter Alkoholeinfluss. Eine Blutentnahme wurde bei der Beschuldigten durchgeführt.

Da gegen sie dann noch zwei Haftbefehle wegen Betrugs vorlagen, wurde diese festgenommen. Neben den beiden Ermittlungsverfahren wegen Betrugs, muss sich die Fahrerin nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.

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