Bezirk Oberpfalz: Beratungsbedarf hat sich verdoppelt

Regensburg/Neustadt/WN. Der Bezirk Oberpfalz hat mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe – darunter dem Landkreis Neustadt/WN – neue Kooperationsverträge geschlossen. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass sich die Zahl der Beratungen verdoppelt hat.

Landrat Andreas Meier (links) und Bezirkstagspräsident Franz Löffler bei der Unterzeichnung des Vertrags. Foto: Weidner/Regierung der Oberpfalz

Der Bezirk Oberpfalz bietet regelmäßig persönliche Termine vor Ort an. Die Anzahl an Beratungen ist weiterhin steigend und zeigt, dass sowohl der Hilfebedarf zunimmt, als auch die Bekanntheit des Angebotes. Die Zahl der Beratungsgespräche lag in Weiden 2022 bei 108 (telefonische Beratung) und 30 (Beratung vor Ort) und im ersten Halbjahr 2023 schon bei 75 (50). Im Landkreis Neustadt/WN gab es 2022 insgesamt 104 telefonische Beratungen (23 vor Ort), 2023 bereits 82 telefonische Beratungen (38 vor Ort).

“Bereits heute erreichen die telefonischen Zahlen die im gesamten Jahr 2022”, informiert Isabelle Lemberger, Pressereferentin des Bezirks. Der Bezirk rechne bei den telefonischen Beratungen mit einer Verdopplung der Anfragen für das gesamte Jahr.

Neue Kooperationsverträge unterzeichnet

Aktuell hat der Bezirk Oberpfalz als überörtlicher Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe neue Kooperationsverträge unterzeichnet. Ziel ist die Optimierung der Zusammenarbeit. Bisher wurden Vereinbarungen mit der Stadt Regensburg, den Landkreisen Regensburg, Cham sowie Neustadt/WN unterzeichnet.

„Auch wenn uns der Gesetzgeber dies vorschreibt, ist es für den Bezirk Oberpfalz nicht nur eine Pflichtvereinbarung“, so Bezirkstagspräsident Franz Löffler. Die neuen Verträge sollen die Leistungen und Planungen mit den einzelnen Sozialhilfeträgern noch stärker aufeinander abstimmen. “Ziel ist dabei immer das Wohl der Menschen in der Oberpfalz.”

Lokale Besonderheiten im Fokus

Die enge Zusammenarbeit zwischen Bezirk und den örtlichen Sozialhilfeträgern ist vor allem für die Hilfesuchenden ein Gewinn. Die Vereinbarungen definieren für jeden lokalen Sozialhilfeträger spezielle Formate und Themenfelder für die Zusammenarbeit.

Die Oberpfalz ist in ihrer Struktur sehr heterogen. Wichtig ist daher eine abgestimmte Beratung, die die lokalen Bedürfnisse berücksichtigt. Der Bezirk Oberpfalz wird daher in den kommenden Monaten mit weiteren Sozialhilfeträgern Vereinbarungen anstreben und die örtlichen Anforderungen als Grundlage der Vereinbarungen sehen.

Schwerpunkt in Neustadt: Beratung für behinderte Jugendliche

So ist beispielsweise Teil der Vereinbarung mit der Stadt Regensburg eine enge Zusammenarbeit mit Streetworkern. Im Landkreis Cham steht eher die Unterstützung in schwierigen Lebenslagen im Mittelpunkt. In Neustadt/WN geht es unter anderem um die Beratung für Jugendliche mit Behinderung und im Landkreis Regensburg um die Pflege mit allgemeiner Beratung.

Beratungen zu den umfangreichen Hilfen sind, insbesondere wenn sie erstmals mit einer Problemsituation konfrontiert sind, eine wichtige Unterstützung für die Bürger. Die Beratungen zu den gesetzlichen Leistungen und Ansprüchen erfolgen in den Beratungsstellen nach eigener Zuständigkeit, dort wo Anliegen beide Leistungsträger tangieren, wird eng zusammengearbeitet.

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