Bundespolizei stellt mehrere verbotene Waffen sicher

Waidhaus. Die Bundespolizeiinspektion konnte am Wochenende ihre Asservatenkammer reichlich füllen. Es wurden insgesamt neun verbotene und erlaubnispflichtige Waffen sichergestellt.

Foto: Bundespolizei

Der Fundus der sichergestellten Gegenstände umfasste Elektroschocker, Teleskopschlagstöcke, Reizstoffsprühgeräte und Messer. Den Beginn der Sicherstellungswelle machte ein Mann (35), bei dem am Freitag nach einer Kontrolle in Waidhaus ein verbotenes Eletroimpulsgerät und ein erlaubnispflichtiger Teleskopschlagstock sichergestellt wurde. Bei einer weiteren Kontrolle am Samstag in den frühen Morgenstunden entdeckten die Zivilfahnder bei einem Mann (31) einen Schlagring in dessen Bauchtasche. Da dieser laut deutschem Waffengesetz verboten ist, erfolgte die Sicherstellung noch vor Ort.

Eine reiche Ernte

Der nächste Verstoß gegen das Waffengesetz ließ nicht lange auf sich warten. Ein Mann (32) führte in seiner Umhängetasche ein verbotenes Faustmesser mit. Auch dieser Waffe landete in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion. Ein anderer Mann (21) wurde am Sonntagabend nach der Einreise aus Tschechien in Waidhaus kontrolliert. Gut versteckt führte er in der Reserveradmulde einen Elektroschocker und mehrere erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper nach Deutschland ein. Er gab den Besitz der Gegenstände zu und ließ die Sicherstellung der Gegenstände bereitwillig über sich ergehen.

Griffbereit im Ablagefach der Seitentüre entdeckten die Beamten der Bundespolizei am Montagnachmittag bei einem Mann (28) einen Teleskopschlagstock. Es folgte die Sicherstellung und die Anfertigung einer Strafanzeige vor Ort. Auch bei einem 46-Jährigen stellten die Fahnder wenige Augenblicke später eine ähnliche Situation fest. Er führte griffbereit einen Teleskopschlagstock in der Seitentür seines Autos mit.

Es hagelte Strafanzeigen

Ein Mann (64) wurde am Montagabend in Waidhaus kontrolliert und bei der Einfuhr ein erlaubnispflichtiges Reizstoffsprühgerät erwischt. Dieses musste er den Beamten überlassen und die Anfertigung einer Kurzanzeige akzeptieren. Die letzte Sicherstellung konnten die Beamten nur kurze Zeit später vollziehen. Ein 22-Jähriger hatte ein verbotenes Reizstoffsprühgerät ohne Kennzeichnung im Gepäck. Bei allen festgestellten Verstößen wurde eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz angefertigt.

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