Erhöhung der Hallenbad-Gebühren ab Januar

Weiherhammer. Ab Januar steigen die Eintrittspreise fürs Hallenbad Weiherhammer. Gleichzeitig erhöht sich die Aufenthaltsdauer von 60 auf 90 Minuten.

Die Eintrittspreise für das Hallenbad steigen an. Bild: Siegfried Bock

„Es war an der Zeit, die Gebühren für das Hallenbad zu erhöhen. Der Betrieb bleibt aber weiterhin nicht kostendeckend“ sagte Bürgermeister Ludwig Biller in der Jahresschluss-Sitzung am Dienstag. „Die letzte Änderung war 2010“, bemerkte Geschäftsleiter Christian Wirth, der die Gebührenarten und –höhe erläuterte.

„Wir begrüßen die Anhebung. Ein Hallenbad soll man sich leisten“ konstatierte Rainer Vater für die SPD-Fraktion. Gleichzeitig kritisierte er, weil weniger öffentliche Gelder zum Unterhalt flössen. Vater und Biller dankten den Ehrenamtlichen für ihren Einsatz im Bad.Nicole Presche merkte für die CSU Fraktion an: „Wir können uns glücklich schätzen, dass Kinder und Erwachsene die Freizeitanlage nutzen können, und sie tun es gerne.“ Die Satzung ist einstimmig beschlossen worden.

Bebauungsplan Photovoltaikanlage

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaikanlage „Linden“ des Marktes Mantel erhebt die Gemeinde folgende Einwendungen: Der geplante Standort befindet sich direkt neben der GVS Weiherhammer-Trippach. Sollte für diese Station eine Schutzeinrichtung zur Straße benötigt werden, zum Beispiel Leitplanken, so ist diese auf Kosten des Maßnahmenträgers und auf dessen Grundstück zu errichten und zu unterhalten.

Leitungsverlegungen im Straßengrund zum bestehenden Strommasten bedürfen der Genehmigung der Gemeinde Weiherhammer. Die GVS verläuft südlich der geplanten PV-Anlage mit einem Streckenverlauf von West nach Ost. Der Ausschluss der Blendwirkung durch eine reine Südlage kann durch den weiteren Straßenverlauf im Westen und Osten der Anlage nicht ausgeschlossen werden.

Der Ausschluss einer Blendwirkung für Verkehrsteilnehmer auf der GVS ist im weiteren Bauleitplanverfahren zu führen. „Wir haben da ein bisschen Bauschmerzen“ meinte SPD-Sprecher Vater. Denn landwirtschaftlich nutzbarer Grund sei nicht der ideale Weg. Es gebe brachliegende Flächen oder auch Dächer. Die CSU sei grundsätzlich für erneuerbare Energien, „aber nur so lange unsere gemeindlichen Einwände berücksichtigt werden“ tat Presche kund.

Genehmigungsantrag: denkmalgeschütztes Gebäude

Mohamad Almohamadi hatte einen Genehmigungsantrag für Änderungen am erworbenen, denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahr 1820 am Marktplatz 10 in Kaltenbrunn gestellt. Eine gemeindliche Gestaltungssatzung für den Marktplatzbereich, welche die äußere Gestaltung von Gebäuden regeln könnte, liegt laut Wirth nicht vor. Im Vorfeld hätte man den Besitzer auf Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorferneuerung hinweisen können, sekundierte Rainer Vater.

Der Besitzer hätte sich selbst kundig und sein Vorhaben bekannt machen können, erwiderte Biller. Der „schreiende“ Farbanstrich finde neben dem verschmutzten Gehweg nicht die volle Zustimmung von Bürgern, warf Silke Bauer (CSU) ein. Das Gremium plädierte für eine Weitergabe des Antrags an das Landesamt für Denkmalpflege.

Forderung: fünf Hektar Ersatzwald

Für das Baugebiet „Am Bildbaum 8“ mit 114 Parzellen liege der Abschlussbericht für die artenrechtlichen Untersuchungen bereits dem Landratsamt vor, informierte Bürgermeister Biller. Das Büro Zwick-Ingenieure hat nun den Auftrag, die vom Landratsamt geforderten Maßnahmen in die Planungen einzuarbeiten. Von den Bayrischen Staatsforsten werden fünf Hektar Ersatzwald gefordert. „Ich hoffe, dass der Plan im März 2022 vorgelegt wird“ sagte Biller.

Ganz geringe Verstöße hätten die über 14 Tage durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen bei 8.000 Fahrzeugen in der Hauptstraße ergeben, so Biller. Besonders erfreulich: Im Schulbereich sind keine Verstöße festgestellt worden. Aufgrund der positiven Erfahrungen kündigte der Gemeindechef die feste Installierung von Geschwindigkeitsmessern im Bereich Ärztehaus/Apotheke an. Messungen gebe es auch in der Röthenbachstraße.

Die nächste Satzung

„Wir verzeichnen viele Geburten, dennoch können nach derzeitigem Stand der Anmeldungen alle einen Kindergartenplatz bekommen“ betonte Biller. Der „Runde Tisch“ äußerte sich nach einem Gespräch mit der Lösung zufrieden. Lediglich im Krippenbereich bestehe im Januar 2023 Platzbedarf. Bis dahin hofft die Gemeinde auf Verwirklichung der Interimslösung.

Zum SPD-Antrag für eine Photovoltaikanlage auf dem Hallenbaddach versprach Biller eine statische Prüfung. In der nächsten Sitzung komme der CSU-Antrag „Ladestation für E-Fahrzeuge“ auf die Tagesordnung. Mirko Bertl (SPD) sieht Handlungsbedarf für eine Untersuchung und das fachgerechte Verpressen der vier Risse an der Westseite der Bahnunterführung, um die Bausubstanz längerfristig zu erhalten.

Die neuen Hallenbad-Gebühren

Ab 1. Januar 2022 erhöht sich die Gebühr für eine Badezeit von 90 Minuten (bisher 60 Minuten) für Erwachsene und Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr für die Einzelkarte von zwei auf drei Euro, für die Zehnerkarte (bisher 12er Karte) von 16 auf 27 Euro.

Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr zahlen künftig für die Einzelkarte zwei Euro, für die 10er-Karte 18 Euro. Für Körperbehinderte ab GdB 50 Prozent mit Ausweis, Soldaten im Grundwehrdienst (FwD), Schüler, Studenten und Jugendliche mit Berufsausbildung über 15 Jahre mit Ausweis kostet die Einzelkarte zwei Euro, die 10er-Karte 18 Euro.

Gebührenschuldner ist der Schulaufwandsträger

Die Nachgebühr bei Überschreitung der Badezeit beträgt bis 45 Minuten jeweils die halbe Gebühr einer Einzelkarte, von 46 bis 90 Minuten jeweils die volle Gebühr einer Einzelkarte.

Pauschalgebühren: Für das Schulschwimmen mit Lehraufsicht wird eine Pauschalgebühr von 60 Euro für 60 Minuten (bisher 45 Minuten) erhoben. Gebührenschuldner ist der Schulaufwandsträger. Die Pauschalgebühr für Gruppenschwimmen kostet künftig 60 Euro für eine Stunde. Die Nachgebühr beträgt bei Überschreitung der Badezeit 30 Euro je angefangene halbe Stunde.

* Diese Felder sind erforderlich.