Fahnder waren fleißig – vier Haftbefehle an einem Tag

Waidhaus. Am Donnerstag haben Fahnder der Bundespolizeiinspektion innerhalb von 24 Stunden vier Haftbefehle vollstreckt. Insgesamt waren 3.000 Euro Justizschulden zu begleichen.

Symbolfoto: Bundespolizei

Am Donnerstagvormittag haben Bundespolizeifahnder einen Mann (46) in Waidhaus kontrolliert. Er war Insasse eines Fernreisebusses auf dem Weg nach Prag. Das Amtsgericht Regensburg hatte reges Interesse an dem Mann, er wurde gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht. Im Februar wurde er wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Da er diese nicht bezahlt hatte und er einer Gerichtsverhandlung wegen Erschleichen von Leistungen im November unentschuldigt fernblieb, erließ das Amtsgericht Regensburg einen weiteren Haftbefehl, um ihn dem Gericht vorzuführen. Die Beamten lieferten ihn am Donnerstagabend in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.

Einer konnte zahlen, ein anderer nicht

Ein weiterer Mann (35) hatte Schulden bei der deutschen Justiz. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden verurteilte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 670 Euro. Er wurde als Mitfahrer in einem Auto an der A6 in Waidhaus kontrolliert und festgenommen. Da er seine Geldstrafe bei der Dienststelle der Bundespolizei bezahlen konnte, wurde ihm die Weiterreise gestattet.

Ein 36-Jähriger konnte seine Justizschulden hingegen nicht begleichen. Die Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Weiden wurde bei einer Kontrolle an der A6 in Waidhaus festgestellt. Das Amtsgericht Weiden verurteilte den Slowaken wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 830 Euro. Er muss nun seine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Weiden antreten.

Auch in der Nacht hellwach

Einen weiteren Fahndungserfolg konnten die Fahnder in der Nacht von Donnerstag auf Freitag für sich verbuchen. Bei einer Kontrolle eines Kleinbusses in Waidhaus stellten sie eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Potsdam fest. Ein Mann (21) wurde wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 330 Euro verurteilt. Er konnte seine Schulden begleichen und im Anschluss die Weiterreise antreten.

* Diese Felder sind erforderlich.