Jede Menge zu tun an der Großkontrollstelle
Waidhaus/Eslarn. In der Nacht auf Montag, im Zeitraum von Mitternacht bis 4 Uhr führte die Grenzpolizeiinspektion eine Großkontrolle mit dem Schwerpunkt „Illegale Migration“ durch. Unterstützt wurde sie dabei von Kräften der Zentralen Ergänzungsdienste Weiden. Hierbei wurden insgesamt 31 Autos, ein Lastwagen und 99 Personen kontrolliert.
Kurz nach Mitternacht wurde ein Kleintransporter kontrolliert. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs wurde im Seitenfach der Fahrertür ein verbotenes Springmesser gefunden. Das Messer wurde sichergestellt, der Fahrer muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten.
Gefälschter Führerschein im Gepäck
Um 1.15 Uhr fuhr ein Kleintransporter in die Kontrollstelle. Bei der Überprüfung der Fahrzeuginsassen fanden die Beamten bei der Beifahrerin einen gefälschten ukrainischen Führerschein. Der war auf die Personalien des Fahrers ausgestellt. Das gefälschte Dokument wurde sichergestellt, der Mann erhielt eine Anzeige wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen.
Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Kurz nach ein Uhr kontrollierten die Fahnder einen weiteren Wagen. Bei der Überprüfung des Fahrers wurde eine offene Zahlungsaufforderung aufgrund eines Vergehens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgestellt. Der Mann konnte den Betrag vor Ort begleichen und durfte seine Fahrt fortsetzen.
Ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs
Am Sonntag zur Mittagszeit kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen Kleintransporter mit einem Anhänger. Der Fahrer händigte eine Fahrerlaubnis der Klasse B aus. Für die geführte Fahrzeugkombination hätte er jedoch eine Fahrerlaubnis der Klasse BE benötigt. Aus diesem Grund setzte er seine Fahrt ohne Anhänger fort, er erhielt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Mit Cannabis im Gepäck eingereist
Am Samstagmittag wurde bei der Kontrolle eines Autos ein Joint mit Marihuana gefunden. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt, der Fahrer muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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