Noch eine Chance nach Hammerschlag: 38-Jährige muss nicht in Psychiatrie

Weiden/Vohenstrauß. Die 38-Jährige, die im Sommer 2023 einem Bekannten mit dem Hammer eine übergezogen hat, bekommt noch einmal eine Chance. Das Landgericht hat gegen eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entschieden.

Landgericht Weiden
Die Angeklagte (38) kurz vor Verkündung des Urteils, rechts Verteidiger Rouven Colbatz. Foto: Christine Ascherl

Peter Werner, Vorsitzender Richter der 1. Strafkammer, verkündete am Freitag das Urteil. Die 1. Strafkammer am Landgericht Weiden wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung zurück. Unmittelbar danach wurden der Frau die Fußfesseln abgenommen. Bei der 38-Jährigen flossen Tränen der Erleichterung. Sie verließ das Gericht in Begleitung ihrer Mutter als freie Frau.

“Die Unterbringung wird oft als schärfstes Schwert im Strafgesetzbuch bezeichnet. Da ist was dran”, sagte Richter Werner in der Urteilsbegründung. Bei Paragraph 63 wird der Beschuldigte zeitlich unbefristet in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Folgerichtig sei diese strenge Maßnahme auch an enge Voraussetzungen geknüpft.

Aktuelle Prognose: Keine Gefahr für Allgemeinheit

Gleich mehrere Voraussetzungen lägen nicht vor. Zum einen muss es einen Zusammenhang zwischen der psychischen Krankheit und der Tat geben. Das sei hier nicht belegbar. Zwar leidet die 38-Jährige seit Jahren an einer schizoaffektiven Störung. Aber der Hammerschlag wurde möglicherweise durch eine sexuelle Belästigung durch den Geschädigten ausgelöst. Dazu kommt ihr Rausch: Der Tat war ein Saufgelage vorausgegangen. Die Angeklagte hatte zirka 2 Promille im Blut.

Es fehlt aus Sicht der Strafkammer noch eine weitere Voraussetzung: Die Unterbringung ist an die Prognose geknüpft, dass der Täter weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit ist. Dies wird von einem psychiatrischen Sachverständigen beurteilt. Dr. Johannes Schwerdtner ging am letzten Verhandlungstag nicht mehr davon aus, dass von der Frau weitere schwere Straftaten zu erwarten sind.

Keine Entschädigung für Freiheitsentzug

Die Frau war nach der Tat im Juli 2023 vorläufig untergebracht worden. Eine Entschädigung aus der Staatskasse für die zehn Monate in der Forensik wird es für die 38-Jährige aber nicht geben. Die Strafkammer hält dies für “unbillig”: Sie habe sich selbst vorwerfbar in die Tatsituation gebracht. Außerdem hat ihr der Aufenthalt offensichtlich gut getan: “Sie hat genau die Heilbehandlung erhalten, die sie benötigt hat und die es ihr jetzt hoffentlich ermöglicht, künftig in Freiheit ein normales Leben zu führen.”

Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Verteidiger Rouven Colbatz erklärte Rechtsmittelverzicht. Die 38-Jährige plant einen Neuanfang an einem anderen Ort.

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