Pfefferspray landet in der Asservatenkammer der Bundespolizei

Waidhaus. Die Aufschrift auf dem verbotenen Reizstoffsprühgerät ließ nicht automatisch auf dessen Legalität schließen. Am Dienstag stellten Beamte der Bundespolizei ein verbotenes Pfefferspray mit der Aufschrift „Police Guard“ und ein verbotenes Springmesser sicher.

Foto: Bundespolizei

Beamte der Bundespolizeiinspektion erwischten den einen Mann (33) an der Grenzkontrollstelle an der A6 in Waidhaus mit einem verbotenen Reizstoffsprühgerät im Gepäck. Bei der Kontrolle des Waffenbesitzers entdeckten sie das nach dem Waffengesetz verbotene Pfefferspray mit der Aufschrift „Police Guard“ im Handschuhfach des Autos. Der Mann gab den Besitz zu und konnte mit einer Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz weiterreisen. Seine “Bewaffnung” lagert nun gut geschützt im Asservatenraum der Bundespolizeiinspektion Waidhaus.

Springmesser griffbereit

Ein weiterer Mann (24) geriet am Dienstagnachmittag in den Fokus der Bundespolizisten. Während der Kontrolle fiel den Beamten ein verbotenes Messer auf, das er griffbereit am Hosenbund trug. Das verbotene Springmesser wurde sichergestellt und ergänzt jetzt die Asservatensammlung der Bundespolizeiinspektion. Auch er konnte nach einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz weiterreisen.

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