Vergewaltigung: Gericht verhängt langjährige Haft

Weiden. Das Landgericht Weiden hat zwei Männer (23 und 27) wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen. Die Richter sahen das Opfer (20) als glaubwürdig an. Zudem gebe es objektive Beweise: die DNA-Spuren.

Landgericht Weiden 2 große Strafkammer Vergewaltigung Syrer/Iraker
Die 2. große Strafkammer fällt das Urteil: (von links): Nebenklagevertreter Anwalt Clemens Sammet, Staatsanwalt Matthias Biehler, die Schöffen und Richter Matthias Bauer und Florian Bauer. Rechts die Angeklagten mit Übersetzern und den Verteidigern Dominic Kriegel und Marc Steinsdörfer. Foto: Christine Ascherl

Das Gericht verhängt für beide Angeklagte je 6 Jahre Haft wegen Vergewaltigung. Die 2. Strafkammer sieht es als erwiesen an, dass der Syrer (23) und Iraker (27) die junge Frau nach einer Partynacht in der Wohnung eines Freundes vergewaltigt haben. Die Tat ereignete sich im November 2021.

Vorweg widerspricht Richter Florian Bauer Kritik der Verteidiger. “Es mag für die Verteidigung den Eindruck gemacht haben, man habe es sich seitens der Kammer leicht gemacht. Das haben wir ganz bestimmt nicht.” Er wies auf fünf Verhandlungstage in annähernd sechs Wochen hin. Es habe ausführlichste Beratungen gegeben.

Im Prozess sei “keineswegs” von Anfang an in eine Richtung abgezielt worden. Zu keiner Zeit habe der Hintergrund der Angeklagten eine Rolle gespielt, wie in den Plädoyers angepielt worden sei: “Es war hier nie Thema, dass es hier um Syrer und Iraker geht. Wenn Deutsche sowas veranstalten, müssen sie genauso mit sechs Jahren rechnen.”

Gericht rekonstruiert Tatabend

Richter Florian Bauer rekonstruiert den Abend: Die Frau habe die drei Männer nachts zufällig an einer Tankstelle kennengelernt. Man feierte in der Wohnung eines Bekannten der Angeklagten bei Musik und reichlich Alkohol. Die damals 19-Jährige hatte sich auf einer Matratze schlafen gelegt. Sie erwachte am frühen Morgen davon, dass beide Angeklagte sie abwechselnd vergewaltigten. Der Wohnungsinhaber befand sich passiv mit im Raum.

Das Gericht hält die Geschädigte für absolut glaubwürdig. Ja, die junge Frau stamme aus schwierigen Verhältnissen. “Sie trägt ihren Rucksack mit sich.” Aber diese Erlebnisse hätten keine Auswirkungen auf ihre Aussagetüchtigkeit, so Richter Florian Bauer.

Beweismittel: Belastungszeugin und DNA-Spuren

Das Opfer habe über eineinhalb Jahre konstant ausgesagt: von der Polizei bis zur Gerichtsverhandlung. Sie habe im Prozess selbst unter den “vielen, vielen Fragen” der Verteidigung nicht gewankt. Die Angeklagten dagegen präsentierten schon ab dem Ermittlungsrichter immer neue Versionen. Am letzten Verhandlungstag brachten ihre Anwälte wieder neue Erklärungsmöglichkeiten ins Spiel.

Neben der glaubhaften Zeugin erinnert Richter Florian Bauer an die objektiven Beweismittel: DNA-Spuren an und im Körper der Geschädigten und an den Angeklagten. Ein Sachverständiger habe vor Gericht bestätigt, dass es zu einem intensiven Austausch gekommen sein muss. Berührungen reichen nicht.

Letzter Punkt: Die Verteidigung hatte angezweifelt, ob der “entgegenstehende Wille” der Frau für die Männer wirklich erkennbar war. “Menschlich ist man da auf dem Holzweg”, sagt Richter Florian Bauer, “wenn sich ein Mann auf eine halb Schlafende rauf schleichen kann und dann sagt, sie habe es zugelassen.” Das Gericht glaube der Zeugin, dass sie weinte und widersprach.

Bei der Strafzumessung wiege positiv, dass beide gut integriert waren, arbeiteten und keine Vorstrafen hatten. Dazu kam Enthemmung durch Alkohol. Negativ kreidet ihnen das Gericht die “widerliche Tat” an, sich zu zweit an einem weinenden Mädchen auf einer Matratze am Boden zu vergehen.

Acht Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt

Die Plädoyers waren unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt, da die Belastungszeugin nicht öffentlich ausgesagt hatte. Staatsanwalt Matthias Biehler plädierte auf 6 Jahre und 9 Monate Haft für beide Männer. Die Verteidiger forderten Freispruch.

Am letzten Verhandlungstag hatte die Strafkammer acht Beweisanträge der Verteidiger Dominic Kriegel und Marc Steinsdörfer abgelehnt. Die Anwälte zweifelten die Glaubwürdigkeit der Geschädigten an. Ein Psychiater hatte die junge Frau zwei Tage vor der Tat für ein Betreuungsgutachten exploriert. Sie berichtete ihm von sexuellem Missbrauch in ihrer Vergangenheit. Sie träume von den traumatischen Erlebnissen ihrer Kindheit, halluziniere und habe Flashbacks.

Die Verteidiger erneuerten ihre Forderung nach einem Glaubwürdigkeitsgutachten. Die Geschädigte sei schwer traumatisiert und psychisch krank. Steinsdörfer: “Das kann nicht unbeachtet bleiben. Es gibt eine Aufklärungspflicht des Gerichts.”

Anwalt Kriegel hielt es für möglich, dass die Frau das Erlebte auf die Tatnacht projiziere. “Kann es sein, dass sie immer wieder missbraucht wurde, jetzt endlich einmal Gerechtigkeit will – und hier die Falschen trifft?” Für ihn sei vorstellbar, dass sie alles über sich ergehen ließ und sich danach benutzt fühlte.

Erster Prozess scheitert im Februar

Der Prozess hatte im Januar schon einmal begonnen und nach dem zweiten Verhandlungstag abgebrochen werden müssen. Damals hatten beide Angeklagte über ihre Verteidiger Geständnisse abgelegt. Nach einem Rechtsgespräch waren ihnen Strafen zwischen 3,5 und 4,5 Jahren in Aussicht gestellt worden. Einer der Angeklagten widerrief am zweiten Tag sein Geständnis, woraufhin sein Anwalt das Mandat niederlegte: Der Prozess musste neu begonnen werden.

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