Radfahrer radelt nach Unfall weiter

Neustadt/WN. Ein junger Radfahrer ist gestern mit einem Auto zusammengestoßen und wurde bei dem Unfall leicht verletzt. 

Der Radfahrer (14) befuhr die Tulpenstraße und bog nach derzeitigen Erkenntnissen unter Missachtung der Vorfahrt in die Störnsteiner Straße ein. Dort kam ihm ein Auto aufgrund eines weiteren geparkten Fahrzeuges fahrbahnmittig entgegen und es kam zum Zusammenstoß.

Der Jugendliche setze nun seine Weiterfahrt fort und stürzte nach Zeugenaussagen kurz darauf ein weiteres Mal ohne Fremdeinwirkung. Kurz darauf kehrte er schließlich mit einer Erziehungsberechtigten zur Unfallstelle zurück. Der Teenager zog sich leichte Verletzungen zu und musste ärztlich behandelt werden. Es entstand etwa 1.500 Euro Sachschaden. Die Polizei ermittelt nun wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

Richtiges Verhalten nach einem Unfall

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man als Unfallbeteiligter eine so genannte Feststellungspflicht hat. Das heißt man muss Daten zu seiner Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung angeben. Dafür muss man nach einem Unfall am Unfallort bleiben. Auch, wenn man ein parkendes Auto angefahren hat. Hier besteht eine Wartepflicht. Die Dauer hierfür kann laut Polizei bis zu einer Stunde betragen. Dies ist unter anderem abhängig von der Wahrscheinlichkeit des Auftauchens des jeweiligen Unfallgegners.

Auf Nummer sicher geht man jedoch, wenn man die örtlich zuständige Polizeiinspektion unmittelbar verständigt.

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