Rekordverdächtig: Vier Mal Fahrerflucht an einem Tag
Weiden. Vier Unfallfluchten an einem einzigen Tag in Weiden! Der Gesamtschaden: rund 6500 Euro. Kosten, auf die die Geschädigten sitzen bleiben. Es sei denn, die Polizei macht die Übeltäter ausfindig. Dazu ist sie auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Der Reihe nach: Zwischen 29. Februar, 16 Uhr und 1. März, 16.30 Uhr hatte ein Weidener (50) seinen Daimler beim Karl-Heilmann-Block abgestellt. In dem Zeitraum muss ein bislang unbekannter Autofahrer auf den Benz draufgefahren sein und ihn auch noch gegen einen davor geparkten Wagen geschoben haben. Beim Daimler sind die Stoßstangen vorne und hinten ziemlich ramponiert. Schaden: rund 2000 Euro. Der Unfallverursacher machte sich aus dem Staub.
Kennzeichen beginnt mit „ESB“
Gegen 16.15 Uhr war am 1. März ein unbekannter Autofahrer bei einem Gartencenter in der Pressather Straße gegen einen geparkten Skoda eines 41-jährigen Neustädter Landkreisbürgers gerauscht. Der Unfallverursacher haute ab und hinterließ einen Schaden in Höhe von 2000 Euro. Bekannt ist zumindest ein Teil des Pkw-Kennzeichens. Es beginnt mit „ESB“.
Außenspiegel ist weg
Seinen linken Außenspiegel ist ein 66-jähriger Mann aus dem Landkreis Neustadt/WN los. Er hatte seinen VW Polo am 1. März in der Zeit von 5 Uhr bis 14.20 Uhr Am Langen Steg in Weiden abgestellt. Der Schaden hier: 500 Euro.
Mopedfahrer gibt Gas
Eigentlich sah nichts nach einer Unfallflucht aus. Es kam aber ganz anders. Eine Autofahrerin (21) aus dem Landkreis Neustadt/WN musste am 1. März um 7.45 Uhr verkehrsbedingt in der Mooslohstraße halten. Ein Mopedfahrer reagierte zu spät und fuhr hinten drauf. Nach dem Crash plauderten beide. Als die 21-Jährige aber die Polizei alarmieren wollte, gab der zunächst recht redselige Zweiradfahrer Gas, ohne seine Daten dazulassen. Der Schaden: 2000 Euro.
In allen vier Fällen ist die Polizei auf Zeugenhinweise angewiesen. Wer etwas gesehen hat, wird gebeten, sich mit der Inspektion in Weiden, Telefon 0961/401-0 in Verbindung zu setzen.
Kein Kavaliersdelikt
Übrigens: Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt. Sie ist eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung und wird gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Darüberhinaus kann die Fahrerlaubnis beziehungsweise der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist zur Neuerteilung des Führerscheins verhängt werden.
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