Schule/Kinderbetreuung nach Ferien im Landkreis Tirschenreuth: So gehts weiter

Tirschenreuth. Auch nach den Ferien bleiben die meisten Schüler im Landkreis Tirschenreuth im Distanzunterricht. Wer ins Klassenzimmer darf, braucht ein negatives Testergebnis.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Angaben des RKI im Landkreis Tirschenreuth bei 115,2 (Stand 09.04.). Für die Schulen gilt deshalb, dass in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums sowie in allen Abschlussklassen Präsenzunterricht stattfindet, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht, wie das Landratsamt Tirschenreuth mitteilt.

An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

Tests zu Schultagbeginn

Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.

Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. PCR- oder POC-Antigentests können in den Testzentren des Landkreises gemacht werden.

Details zu Anmeldung, Öffnungszeiten hier lesen.

Die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Tirschenreuth bleiben weiterhin geschlossen. Hier sind nur die Notbetreuungsgruppen geöffnet, wie Landratsamtsprecher Wolfgang Fenzl erklärt.

Was gilt für Einzelhandel ab 12.04.2021?

Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen.

Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels sind bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).

Landkreise und kreisfreie Städte müssen nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung immer freitags bzw. am letzten regulären Arbeitstag der Woche amtlich bekanntgeben, welche 7-Tages-Inzidenz vorliegt und welche Inzidenzeinstufung (unter 50 – zwischen 50 und 100 – über 100) damit dort gilt. Davon ist auch abhängig ob Schulen und Kindertagesstätten öffnen oder schließen.

Maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts. Die Einstufung gilt dann für die komplette darauffolgende Kalenderwoche. Damit soll ein mögliches tägliches Hin und Her zwischen Schulöffnungen und -schließungen in einer Region vermieden werden.

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